09.03.2021 - 5 Aufnahme von Eichen in die städtische Vegetatio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Wietzenbruch
- Gremium:
- Ortsrat Wietzenbruch
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt zum Sachverhalt vor und teilt mit, dass Teile der in Rede stehenden Bepflanzungen bereits über Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt seien. Eine Dopplung, zum Beispiel durch eine Aufnahme in die städtische Vegetationsschutzsatzung, sei daher nicht erforderlich.
Die private Fläche, auf der sich mehrere Eichen befänden, sei jedoch im Bebauungsplan als Bauplatz ausgewiesen. Eine Unterschutzstellung käme einer Enteignung gleich, dem Eigentümer könnte ein finanzieller Schaden entstehen.
Nach reger Aussprache zieht die CDU im Ortsrat den Antrag zurück, da er keine Aussicht auf Erfolg habe.
