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ALLRIS - Auszug

09.11.2021 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch die ...

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Wortprotokoll

Die Ortsbürgermeisterin belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihnen nach §§ 40 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.