31.03.2021 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Garßen
- Gremium:
- Ortsrat Garßen
- Datum:
- Mi., 31.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Vollsperrung der Straße „Garßloh“ für eine Baumaßnahme der Stadtwerke Celle
Die Verwaltung teilt mit, dass die Stadtwerke Celle eine Baumaßnahme zur Verbesserung der technischen Versorgungsverhältnisse in der zentralen Trinkwasserversorgung durchführen müssen.
Dazu sei es erforderlich den Einmündungsbereich Garßloh, Wittenbergstraße, Zum Hartsteinwerk zu sperren. Eine Vollsperrung ist in der Straße „Garßloh“ erforderlich.
Die Buslinie wird für die Zeit der Baumaßnahme (voraussichtlich 22.03. – 14.04.2021) über die Straße „Brennmoor“ umgeleitet.
Die direkten Anlieger seien im Vorfeld vom Bauträger angeschrieben und informiert worden.
b) Anordnung von Tempo 30 in Alvern
Die Verwaltung gibt folgende Stellungnahme der Fachverwaltung bekannt:
Das Straßenverkehrsrecht sieht grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Nach § 45 Abs. 1 c) Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen an.
Nach § 45 Abs. 1 b) bzw. Abs. 9 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund einer Gefahrenlage oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung anordnen. Eine Gefahrenlage muss aufgrund vorausgegangener Unfälle oder durch enge Kurven, Gefälle o.ä. konkret vorliegen.
Die genannten Kriterien seien nicht erfüllt, daher lehnt die Straßenverkehrsbehörde eine Änderung der Geschwindigkeit ab.
Zur Info: Für den Bereich vom Ortsausgangsschild in Richtung Kreisstraße ist im Übrigen 50 km/h angeordnet worden.
c) Spielplatz „Alter Ziegeleiweg“ / Feuerwehrzufahrt am Eingang „Staatsmoor“
Die Verwaltung gibt folgende Stellungnahme der Fachverwaltung zur Kenntnis:
Auch für die Anlage von Feuerwehrzufahrten gibt es gesetzliche Bestimmungen, für das Erreichen eines Spielplatzes gilt diese Regelung allerdings nicht. Alle Häuser sind in der Straße Staatsmoor für die Feuerwehr anfahrbar.
In diesem Einzelfall geht es darum, dass eine Anwohnerin Schwierigkeiten hat, ihr Grundstück mit dem Fahrzeug zu verlassen, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein KFZ parkt. Auch hier gibt es gesetzliche Regelungen. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten und auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber unzulässig. In diesem beschriebenen Einzelfall verbleibt, trotz eines parkenden Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Grundstücksausfahrt, die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m. Die Straße ist damit aus der Sicht der Verkehrsbehörde nicht zu schmal.
Die Straßenverkehrsbehörde wird keine Änderung der Situation durch eine Anordnung vornehmen, vielmehr erfolgt der Hinweis darauf, durch bauliche Veränderungen an der eigenen Hofzufahrt eine bessere Zuwegung zu erreichen.
d) Erweiterung der Altglascontaineranzahl am Ende des „Alter Ziegeleiweg“
Die Verwaltung teilt mit, dass die Altglascontainer vom alten Standort am Kinderspielplatz an den o.g. versetzt worden seien. Diese Maßnahme führe nun zu Beschwerden der Anwohner, da sich die Pkw-Anzahl sowie die Lärmbelastung erhöht habe.
Im Rahmen der Ortsteilbereisung sollte sich dieser Standort nochmals angesehen werden.
e) Sachstand Straßenausbaubeitrags-Satzung
Die Verwaltung teilt mit, dass sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Rates und der Fachverwaltung, mit der Zukunft der Straßenausbaubeiträge beschäftige.
