31.03.2021 - 9 Winterdienst im Ortsteil - allgemeine Information
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Garßen
- Gremium:
- Ortsrat Garßen
- Datum:
- Mi., 31.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Reimchen berichtet, dass der heftige Wintereinbruch im Februar erneut zu Nachfragen in Bezug auf die Räumpflicht an der Ortsdurchfahrt gesorgt hätte.
Den Anwohnern sei nicht bewusst, dass sie für das Schneeschieben auf dem Geh- und Radweg zuständig seien.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass sich diese Pflicht aus der städtischen „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der 22. Änderungsverordnung vom 26.03.2020“, § 5, ergebe.
Zur Information für die Bürgerinnen und Bürger habe die Fachverwaltung einen Flyer (Gehwegreinigung und Winterdienst) erstellt, dieser sei auch auf der städtischen Homepage in Dateiform hinterlegt.
Die Nds. Landesstraßenbauverwaltung habe auf Anfrage mitgeteilt, dass sie in der Vergangenheit „netterweise“ beim Räumen der Straße auch den Geh- und Radweg freigeschoben hätte, man sich aber aufgrund von Beschwerden (Räumung erfolgte aus Sicht der Anwohner zu spät) komplett aus dem Radweggeschäft ausgeklinkt habe.
Priorität habe das Räumen der Radwege außerorts, hierfür sei die Landesstraßenbauverwaltung an Bundes- und Landesstraßen zuständig.
Aus der anwesenden Bürgerschaft regt sich Widerstand gegen den Winterdienst an der Bundesstraße, dies sei viel zu gefährlich und es stelle sich die Frage, wo der Schnee verbleiben solle?
Die Verwaltung informiert, dass der Schnee in den Graben vor oder auf die Grundstücke selbst geschippt werden könne bzw. müsse. Nicht erlaubt sei das Schippen auf die Straße.
