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ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

 

1. Kommunikation (TOP 10 Nr. 1 am 30.06.21)

Ortsratsmitglied Tekes merkt an, dass es schön gewesen wäre, wenn eine Information an den Ortsrat gegangen wäre, als vom Grünflächenbetrieb die Baumstämme in der Hattendorffstraße auf dem Grünstreifen installiert wurden. Zudem wird angefragt, warum die Autos dort nicht mehr parken dürfen.

 

Antwort Grünbetrieb:

Es handelt sich um eine Grünfläche, die vom Grünbetrieb der Stadt Celle bewirtschaftet wird.

Das Parken von Autos bzw. Fahrzeugen ist auf diesen Flächen nach § 2 Abs. 2 der Grünflächensatzung der Stadt Celle verboten.

Die Verwaltung fügt hinzu, dass nicht nur im Ortsteil Neustadt/Heese kontrolliert werde, ob durch parkende Fahrzeuge Bäume beschädigt werden. Es müsse eine Abwägung aller Interessen stattfinden.

 

2. Parken Hattendorffstraße/ Schulzestraße

Ortsratsmitglied Tekes weist darauf hin, dass in der Hattendorffstraße (im zweiten Abschnitt) und Schulzestraße oft zwei Schrottfahrzeuge/ LKWs so ungünstig parken, sodass eine Durchfahrt der Straße erschwert oder sogar unmöglich ist. Sie bittet um Abhilfe.

 

Desweiteren hat Frau Tekes am 29.10. telefonisch mitgeteilt, dass die beiden LKW dort schon wieder parken. Sie habe mit dem Auto deshalb teilweise auf dem Gehweg fahrenssen.

 

Antwort Fachdienst Straßenverkehr:

Eine Kollegin vom ruhenden Verkehr hat sich die Situation nach dem Anruf von Frau Tekes in der Hattendorffstraße angesehen. Sicherlich ist der Anblick von zwei parkenden Kleinlastern nicht der schönste, ein Durchfahren auch für Rettungsfahrzeuge aber durchaus möglich. Das positive an der Parkkonstellation ist, dass die Geschwindigkeit in der Straße automatisch reduziert wird.

Von Seiten der Verkehrsbehörde ist ein Einschreiten nicht notwendig.

 

 

3. Ampel Kortenumstraße

Ortsratsmitglied Tekes bittet um Klärung, ob die Betriebszeit der Ampel in der Kortenumstraße inzwischen verlängert wurde. Sie regt an, die Betriebszeit an die Öffnungszeiten des Realmarktes anzupassen, damit den Anwohnern eine sichere Überquerung der Straße möglich ist. Zudem sei das Blinklicht defekt.

 

Antwort Fachdienst Verkehrsplanung:

Die Firma ist beauftragt die Schaltzeiten wie folgt zu ändern: 05:30 22:15 Uhr.

 

Auf Nachfrage konnte aus dem Ortsrat nicht berichtet werden, ob die Maßnahme bereits umgesetzt ist und ob das Blinklicht wieder funktionstüchtig ist.

 

4. Neustadt

Ortsratsmitglied Jung berichtet, dass in der Neustadt bei den Hausnummern 76 und 48 Alleebäume entfernt wurden. An den Standorten hatte zuvor ein Abriss stattgefunden. Frau Jung fragt sich wer die Fällung veranlasst hat und wann die Bäume ersetzt werden, um den Alleecharakter zu erhalten.

 

Antwort Grünbetrieb:

Dort waren die zwei Alleebäume abgestorben. Beide werden neu gepflanzt.

Auf Nachfrage wird aus dem Ortsrat berichtet, dass die beiden Bäume noch nicht gepflanzt seien.

 

5. Altkleidercontainer Neustadt/ Bredenstraße

Ortsratsmitglied Jung berichtet, dass bei dem Altkleidercontainer regelmäßig große Mengen Müll, Kleidersäcke und Matratzen entsorgt werden. Dies sei ein optischer Schandfleck für die Neustadt. Die Verwaltung wird darum gebeten die Möglichkeiten der Entfernung des Containers zu prüfen.

 

Antwort Fachdienst Straßenverkehr:

Der Fachdienst hat die Firma kontaktiert.

Die Altkleidercontainer sind mit Kontaktdaten der jeweiligen Firma versehen. Die Anwohner können sich direkt mit dem Aufsteller telefonisch in Verbindung setzten., um den Wildmüll zu beseitigen.

Die Leerung der Container hat mindestens 1 x pro Woche zu erfolgen. Bei Bedarf sind auch kurzfristig zusätzliche Leerungen durchzuführen. Für die Sauberhaltung des Stellplatzes und die Beseitigung der vom Stellplatz ausgehenden von Verunreinigungen ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Die Pflicht zur bedarfsgerechten Reinigung (mindestens 1 x pro Woche) des Standplatzes, erstreckt sich auch auf sonstige Ablagerungen und Verunreinigungen (z. B. Restmüll, Sperrmüll). Bei Nichtbeachtung werden gem. § 17 NStrG eventuelle Verunreinigungen auf Kosten des Erlaubnisinhabers beseitigt.

 

Die Verwaltung ergänzt, eine Entfernung sei immer schwierig. Die Stadt ist in drei Bezirke mit jeweils 10 Containern von verschiedenen Betreibern unterteilt. Die Container sind immer gut gefüllt. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, einen Container zu entfernen, sollte ein Alternativstandort vorgeschlagen werden. Aus dem Ortsrat wird darauf hingewiesen, dass sich der Container auf einem Privatgrundstück befinden. Die Verwaltung erklärt, wenn es sich um ein Privatgelände handelt, hat die Stadt keine Handhabe. Es sollte dann versucht werden die Firma anzuschreiben (Kontaktdaten sind am Cotainer vorzufinden). Herr Weber erklärt, der Fachdienst werde sich die Situation und den konkreten Standort ansehen.

 

 

6. Nienburger Kreisel

Ortsratsmitglied Danner berichtet, dass am Kreisel in der Nienburger Straße ein großer Baum beschädigt und zwei kleinere Bäume eingegangen sind. Er bittet um Information wann die Bäume im Zuge der Anwachsgarantie des Herstellers ausgetauscht werden.

 

Antwort Grünbetrieb:

Der große Baum auf dem Kreisel wird fachmännisch behandelt und versucht zu erhalten. Die beiden kleineren Bäume werden im Herbst ersetzt.

 

7. Pflege durch den Grünbetrieb

Ortsratsmitglied Danner legt Fotos vom Wilhelm-Heinichen-Ring vor und beschwert sich über die zu erkennende „stümperhafte“ Pflege der Grünstreifen. Er bittet um Klärung wie so etwas zustande kommen kann. Darüber hinaus hat er den Eindruck, dass der Ortsteil Klein Hehlen grundsätzlich viel besser gepflegt wird als der Ortsteil Neustadt/ Heese.

 

Antwort Grünbetrieb:

Es wird kein Ortsteil bevorzugt. Im Ortsteil Neustadt/Heese kann aufgrund der niedrigen Leitplanken nicht mit dem Mähausleger gemäht werden, da das Mähwerk nicht darunter passt. Dort muss dann manuell gearbeitet werden. Zudem wird selektiv gemäht, um Bereiche mit seltenen Pflanzen wie Luzerne, Blatterbse und Wegwarte zu schützen. In Klein Hehlen kommen schützenswerte Pflanzen nicht vor und es gibt dort keine Leitplanken. Daher kann dort großflächig mit geringerem Aufwand gemäht werden. Die Mähintervalle sind in beiden Ortsteilen gleich (1-2 mal jährlich).

 

 

8. Von-Plauen-Straße

Ortsratsmitglied Danner berichtet, dass in der Von-Plauen-Straße 18 und 20 Abriss- und Brecharbeiten stattgefunden haben. Im Zuge dieser Arbeiten wurden Fußweg, Bordstein und Asphalt beschädigt und zerstört. Er bittet um Abhilfe.

 

Antwort Straßenbetrieb:

Der Eigentümer wurde vom Straßenkontrolleur bereits darauf hingewiesen, dass eine Instandsetzung zu erfolgen hat. Dieses soll nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

 

 

9. Anfrage von Frau Kämpfert vom 14.09.21 Einrichtung einer Sperrfläche als Parkverbot Fuhrberger Straße Haus Nr. 5, 7 und 9

Es gibt Beschwerden von Bürgern. Die Fahrbahn Fuhrberger Str., Haus 5, 7 und 9 ist sehr schmal. Aus diesem Grund bitte ich um Kennzeichnung einer Sperrfläche als Parkverbot zwischen den Häusern 5 und 7. Die Anwohner haben fast keine Möglichkeit mit dem Auto deren Grundstück zu verlassen, da ständig Autos dort parken.

Des Weiteren bitte ich darum, den schon vor Jahren angedachten Findling auf der abgesenkten Grünfläche zwischen Stromkasten und rot-weißer Wegbarriere zu setzen.

 

Antwort Fachdienst Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Nach § 1 Abs. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) hat, wer am Verkehr teilnimmt, sich so zu verhalten, dass kein Anderer (...) mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Auch Parken ist Teilnahme am sog. "ruhenden Verkehr". Wer parkt, hat demnach eine Behinderung Anderer - auch beim Ausfahren aus ihren Grundstückseinfahrten - zu vermeiden, wenn dies nach den Umständen möglich ist.

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten und auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber unzulässig. § 12 StVO enthält keine Legaldefinition für eine «schmale Fahrbahn. Weitere behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs , sei es durch Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, erfolgen nur, wenn die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzt werden sollen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen  wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

 

Es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung, die besagt, dass ein Fahrzeugführer beim Verlassen seiner Hofzufahrt sogar dreimal vor- und zurückfahren müsse und selbst dann die Zumutbarkeitsschwelle noch nicht überschritten sei. Das Gericht vertritt die Meinung, dass ein Rangieren nicht so schwierig sei, dass von einer unzumutbaren Behinderung ausgegangen werden könne. Ein «durchschnittlicher» Kraftfahrer könne in speziellen Situation das Ein- und Ausfahren aus seinem Grundstück beherrschen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde sieht es in dieser Angelegenheit nicht für erforderlich an, durch Parkverbote oder Markierungen, in den Verkehr einzugreifen.

 

INFO:

Jeder Bürger und Bürgerin selber kann eine Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen. Die Anzeige kann beim Landkreis Celle, Straßenverkehrsamt, Speicherstraße 2, 29221 Celle, eingereicht werden. Neben einem Fotobeweis wird dafür nur eine persönliche Unterschrift benötigt, da die Anzeige sonst in einem eventuell folgenden Rechtsstreit vom Amtsgericht Celle nicht als beweissicher akzeptiert wird. Es ist auch ausreichend, wenn die Mail unterschrieben ist, eingescannt oder fotografiert zugesendet wird.

 

Ihre Anzeige richten Sie direkt an den Landkreis Celle, soentke.iken@lkcelle.de, .

 

Zum Stein als Barriere:

Auf dem Gehweg befinden sich zwei Absperrbügel, die schnelle Durchfahrt von Radfahrern auf den Gehweg vom Kreisel Richtung Brücke Neustadt verhindern sollen. Eine weitere Sperre durch Stein oder Bügel sieht die Verwaltung als nicht erforderlich an, da der Radfahrer direkt auf die Straße fährt. Ein Stein könnte im Dunkeln leicht übersehen werden.