24.03.2021 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Beleuchtung Wilhelm-Heinichen-Ring
Ein Teil der Straßenlaternen auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring wurde auf LED Leuchtkörper umgestellt. Wann wird der Rest ausgetauscht oder ist dieses nicht beabsichtigt?
Stellungnahme FD 66.1 (Verkehrsplanung)
Es hat sich lediglich um einen Test von Leuchtmitteln gehandelt. Einen Termin für die Umrüstung gibt es nicht. Die Leuchtmittel sind wieder ausgebaut.
2. Radweg Wilhelm-Heinichen-Ring
Beschwerden Fahrradfahrender über die Zunahme der Fahrradverkehre auf der ostwärtigen Seite des Wilhelm-Heinichen-Ringes führen zu der Frage, ob die Breite des gemeinsamen Fuß- und Radweges auch in der gegenläufigen Richtung breit genug ist.
Ferner wurde angefragt, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring ab Auffahrt 214 in Richtung Klein Hehlen durchsetzbar ist, um 1. eine Lärmreduzierung für das Klein Hehlener Wohnquartier zu erreichen und 2. um eine Aufwirbelung von größeren Regenwassermengen durch zu schnell fahrende LKW zu reduzieren, damit Fahrradfahrende, die oft nahe der Leitplanke fahren müssen, nicht durchnässt ihre Schule erreichen.
Stellungnahme FD 66.1 (Verkehrsplanung)
Die Breite der Radverkehrsanlage zw. Witzlebenstraße und der B214 entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Eine Verbreiterung kommt jedoch aufgrund der baulichen und umweltfachlichen Rahmenbedingungen zur Zeit nicht in Betracht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen leider nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden. Diese liegen hier nicht vor.
Ortsbürgermeister Didschies erklärt, er werde zur Dokumentation Fotos dazu einreichen. Ortsratsmitglied Ceyp merkt an, dass sich in den Spurrillen Regenwasser ansammle. Aus dem Ortsrat wird gebeten zu prüfen, ob Tempo 50 bei Nässe angeordnet werden könnte.
3. Jugendherberge
Aus der Bürgerschaft wurde der Zustand des Holzzaunes der ehemaligen Jugendherberge an der Petersburgstraße bemängelt und die Frage gestellt, ob die Stadt Celle hier einen Verstoß bezüglich der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer sieht.
Stellungnahme FD 63 (Bauordnung)
Aus bauaufsichtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf des FD 63, da der Zaun ausschließlich auf das Gelände der ehemaligen Jugendherberge kippt. Der Zaun steht mit Abstand zur Grundstücksgrenze auf dem Grundstück. Der öffentliche Gehweg ist nicht gefährdet.
4. Laub
Im Bremer Weg wurde das Laub der Stadtlinden am Straßenrand in den vergangenen Jahren zum Abtransport von den Anliegern zum Baumstamm hin aufgehäuft und von der Stadt Celle entsorgt, analog zu dem Laufaufkommen im Boyer Kirchweg. Nun soll dieses künftig mit einem Bußgeld gewürdigt werden. Gilt das im Rahmen der Gleichbehandlung nun auch für die Eichen in Boye?
Stellungnahme FD 30 (Justiziariat)
Gemäß der städtischen Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung können bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen Verunreinigungen u.a. durch Laub und deren nicht fachgerechte Entsorgung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt selbstverständlich ortsteilunabhängig.
5. Hostmann u. Steinberg
Ortsratsmitglied Ceyp bittet darum, Hinweisschilder mit Pfeilen für die LKW anzubringen. Er werde dazu Fotos übersenden.
Entwurf: |
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Stellungnahme FD 66.2 (Straßenverkehr)
Das Hinweisschild steht auf dem Gelände der Firma Hostmann & Steinberg, also nicht im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund hat die Stadt Celle nicht die Möglichkeit verkehrsrechtlich anzuordnen, dass ein zusätzlicher roter Pfeil an das Schild angebracht wird, ein weißer Pfeil befindet sich im Übrigen bereits auf dem Hinweisschild.
6. Ausgleichsmaßnahmen
Eine Bürgerin erklärt, die Ausgleichsflächen Kieferngrund und Tribünenbusch (Flutflächen an der Aller) sollten besser kontrolliert werden.
Ortsbürgermeister Didschies informiert, hier handele es sich um eine Gewährleistungspflicht, die von der ausführenden Firmen erbracht werden müsse.
Eine andere Bürgerin erklärt, die Kontrolle müsse durch die Stadt erfolgen, da ansonsten die Gewährleistung verfalle.
Ortsratsmitglied Ceyp berichtet, durch mehrfache Nachfrage sei bei der Verwaltung eine gewisse Sensibilität vorhanden, die Gewährleistungspflicht zu verfolgen.
Stellungnahme FD 66.1 (Hochwasserschutz)
Bei der Anpflanzung am Tribünenbusch handelt es sich um eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme des 3. PFA Hochwasserschutz der Stadt Celle. Mit der Betreuung und Koordination dieser Maßnahmen ist das Büro alw, Prof. Dr. Thomas Kaiser aus Beedenbostel beauftragt. Firma Rahte aus Wietze ist mit den Arbeiten vor Ort beauftragt. Diese Ersatzmaßnahmen müssen laut Planfeststellung nach Fertigstellung mindestens 5 Jahre weiter betreut werden um das gewünschte Kompensationsziel zu erreichen.
Die Fläche am Tribünenbusch wird vom zuständigen Sachbearbeiter Hochwasserschutz der Stadt Celle regelmäßig kontrolliert. Insbesondere auf Schäden am Schutzzaun und auf durch unbefugt die Fläche betretende Bürger offen gelassene Tore. Werden Schäden am Schutzzaun festgestellt werden diese umgehend durch Fa. Rahte behoben. Ebenso wird die Anpflanzung auf den Zustand der Bäume und Sträucher allgemein, Schädlingsbefall oder Vandalismus kontrolliert. Das Büro alw begutachtet die Fläche ebenso in unregelmäßigen Abständen. In direkter Absprache zwischen dem Büro alw und der Stadt Celle werden notwendige Arbeitsschritte wie Schädlingsbekämpfung (Fräsen der Fläche zwischen den Bäumen um den Mäusen die Deckung zu nehmen und Instandhaltung der Greifvogelstangen) sowie notwendige Bewässerungen abgestimmt und durch Fa. Rahte umgesetzt. Bei den stattfindenden Arbeiten kontrolliert Fa. Rahte die Flächen selbstverständlich auch.
Es finden regelmäßige gemeinsame Begehungen statt bei denen der Zustand der Fläche und der Anwuchserfolg begutachtet werden. Notwendige Nachpflanzungen werden in Art und Menge abgestimmt und die Kostenverteilung zwischen der Stadt Celle und Fa. Rahte festgelegt.
Bei den von den FDP Ratsherren gespendeten Eichenhochstämmen handelt es sich um reine Baumspenden. Die zwingend notwendige mehrjährige Pflege um den Anwuchserfolg bestmöglich sicher zu stellen wird von der Stadt Celle getragen. Diese Bäume wurden (ebenso wie die gesamte Fläche) regelmäßig bewässert und auf Eichensplintkäferbefall kontrolliert und behandelt. Bei vorherrschenden sehr heißen und trockenen Witterungsverhältnissen ist eine Bewässerung in ausreichender Menge nicht immer zu gewährleisten aus Kapazitätsgründen der Fa. Rahte und Kostengründen. Die gespendeten Bäume wurden beschnitten um die Anwuchschancen zu erhöhen und ein komplett ausgefallener Stamm wird von Fa. Rahte auf eigene Kosten ersetzt.
11. Haydnstraße
Eine Bürgerin fragt an, ob die Verwaltung auch den Radweg Richtung Tangente im Blick habe. Hier gebe es weiße Schutzstreifen für Radfahrer. An den Seiten bröckele der Asphalt weg.
Stellungnahme FD 66.1 (Verkehrsplanung)
Grundsätzlich haben wir alle Radwege „im Blick“. Sollten den Bürgern trotzdem etwas auffallen, so können sie uns dies über die Portale melden (bitte genaue Ortsangabe, da der Straßenkontrolleur die Stelle nicht lokalisieren konnte).
12. Immobilienprojekt auf dem ehemaligen Jugendherbergsgelände
Bürger-Anfrage vom 15.03.2021 an den Ortsrat Klein Hehlen zum Vorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Jugendherberge.
Stellungnahme FD 61 (Stadtplanung)
Für den Bebauungsplan Nr. 164 „Gelände der ehemaligen Jugendherberge" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) soll in der Sitzung des Rates der Stadt Celle am 19. Mai 2021 der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB gefasst werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung der nicht mehr genutzten Flächen als Jugendherberge zu Wohnbauland geschaffen werden. Das Gebäude der ehemaligen Jugendherberge steht seit geraumer Zeit leer. Die Nutzung als Jugendherberge wurde aufgegeben.
Der Geltungsbereich ist in dem seit 1978 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 III. T. „Petersburger Straße/West“ als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Jugendherberge“ festgesetzt und im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche, als Teil der historischen Ortskernlage Klein Hehlen dargestellt. Die Gestaltungsvorschriften für diesen Bereich gelten weiterhin. Dem Vorhabenträger sind auch die Anforderungen zur Vorprüfung Artenschutz bekannt.
Geplant ist die Umnutzung der Flächen zu Wohnbauland. Dies ist für den dort geplanten Ersatzneubau eines Alten- und Pflegeheims (Rolandstraße 6 in Celle) erforderlich. Angewendet wird das Verfahren nach 13 a BauGB, da durch die nicht konkret auf eine Nutzung beschränkten Festsetzungen flexibler auf zukünftige Entwicklungen reagiert werden kann.
Die Anhörung des Ortsrates Klein Hehlen erfolgt gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens.
Der Ortsrat bittet darum, im weiteren Verfahren (auch im Hinblick auf die Stellplätze) eingebunden zu werden.

