24.02.2021 - 7 Änderung der Satzung über die Festlegung der Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 24.02.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:40
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Birkholz (Fachbereich 4, Schulprojekte) erläutert die oben angeführte Vorlage.
Ortsratsmitglied Dr. Hörstmann informiert, der Schulelternrat sei gemäß des Schreibens vom 10.02.2021 damit einverstanden. Er wüsste nicht, was der Ortsrat noch anmerken sollte.
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt schlägt vor, den Eltern, die in den betreffenden Schulbezirken wohnen für einen Zeitraum von drei Jahren, die Möglichkeit einzuräumen, eine Schule auswählen zu können.
Ortsratsmitglied Dr. Hörstmann merkt an, die Eltern könnten Ausnahmeanträge stellen und zudem habe der Schulelternrat der Änderung zugestimmt.
Ortsratsmitglied Ehlers erklärt, er sehe dies genauso. Daher sei keine Änderung erforderlich.
Herr Birkholz berichtet, ein Ausnahmeantrag könne an die entsprechende Schule gestellt werden. Diese entscheide dann anhand der Kapazitäten, ob eine Bewilligung erfolgen kann oder nicht. Mit dem Beschluss der Satzung würden die Schülerströme innerhalb der Stadt reguliert. Dies sei nicht die letzte Änderung aufgrund von Zusammenlegungen. Das Stadtgebiet werde parzelliert und die Entwicklung beobachtet.
Sodann stellt Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
„Der Schulbezirk der Altstädter Grundschule wird nicht – wie in der Beschlussvorlage BV/0030/21 vorgeschlagen – in den Schulbezirk der Blumläger Grundschule eingegliedert. Die Eltern aus dem betreffenden Wohngebiet haben für einen Übergangszeitraum von mindestens drei Jahren die Möglichkeit, ihre Kinder in den Schulen der angrenzenden Bezirke anzumelden.“
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Ja-Stimme) abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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