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ALLRIS - Auszug

24.02.2021 - 8 Sichtschutz u.ä. für Fohlenweg - Antrag Ortsbür...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt stellt den oben angeführten Antrag vor.

 

Die Verwaltung verliest Auszüge aus der „Hundeverordnung“:

Die Verordnung der Stadt Celle über das Halten und Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit vom 06.07.2000 besagt in

§ 1

1. Wer einen Hund hält hat sicherzustellen, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt umherläuft und nur von Personen geführt wird, die in der Lage sind, den Hund sicher zu beherrschen. Sicher beherrscht einen Hund, wer jederzeit auf ihn einwirken kann.

2. Wer einen Hund führt hat dafür zu sorgen, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt umherläuft. Der Hundeführer muss jederzeit auf den Hund einwirken können. Er hat eine Hundeleine mitzuführen.

§ 2

Ordnungswidrig nach § 59 Abs. 1 Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1. als Hundehalter

a) entgegen § 1 1. nicht sicherstellt, dass ein Hund nicht unbeaufsichtigt umherläuft oder von einer Person geführt wird, die in der Lage ist, den Hund sicher zu beherrschen.

2. einen Hund führt,

a) ohne in der Lage zu sein, jederzeit auf ihn einwirken zu können (§ 1 2.)

 

Daher werde die Verwaltung keinen Sichtschutz anbringen bzw. andere Maßnahmen ergreifen.

 

Ortsratsmitglied Cords erklärt, sie habe ebenfalls die von der Verwaltung angeführte Verordnung vorliegen. Sie habe selbst zwei Hunde und sei auch der Meinung, dass Hunde im Stadtgebiet nur mit Leine geführt werden sollten.

 

Beratendes Mitglied Frau Schrader merkt an, bei Anbringung eines Sichtschutzes sei der Bereich nicht mehr einsehbar. Hunde sollten im Stadtgebiet angeleint werden.

 

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt informiert, er habe es so verstanden, dass es um einen Sichtschutz im unteren Bereich gehe.

 

Sodann lehnt der Ortsrat mehrheitlich, mit 6 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme, den Antrag ab.