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ALLRIS - Auszug

03.06.2021 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Baustelle Ecke Bultstraße/Steffensstraße

Ortsratsmitglied Schüpp erklärt, die seit Monaten nicht betriebene Baustelle mit Bauzaun in dem oben angeführten Bereich führe weiterhin zu starken Sichtbehinderungen und einer Fahrbahnverengung. 

 

Antwort:

Die erforderlichen Schachtarbeiten am Kanal sollen dort abgeschlossen sein, die restliche Baustellenbeschilderung wird zeitnah komplett entfernt werden.

 

2. Sanierungsgebiet Allerinsel

Ortsratsmitglied Schüpp bittet darum, den Ortsrat hinsichtlich der Planungen „abzuholen“.

 

Antwort Fachdienstleitung Städtebauförderung:

Zurzeit wird das Integrierte Entwicklungskonzept (ISEK) fortgeschrieben. Dies ist üblich und wird vom Fördergeber regelmäßig nachgefragt. Ein weiterer Grund liegt in der neuen Programmausrichtung der Städtebauförderung, die seit Anfang letzten Jahres gilt. Der grundsätzliche Ratsbeschluss dazu wurde in 2020 auch bereits gefasst. Jetzt erfolgt die detaillierte Überprüfung mit Blick auf die Leipzig Charta, die Resilienz und auch die Auswirkungen der Pandemie. Basis ist und bleibt aber das ISEK aus dem Jahr 2007 und die in 2018 beschlossene Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans. Das bedeutet faktisch, dass die Ausarbeitung angereichert wird, z.B. um bereits durchgeführte Maßnahmen und solche, die noch umgesetzt werden sollen. Dabei wurden auch in der erforderlichen Bürgerbeteiligung neue Wege beschritten. Sie wurde Mitte Mai als Online-Bürgerbeteiligung durchgeführt. Leider nur mit sehr mäßiger Resonanz.

Aktuell ist der Bau einer Fußnger- und Radwegbrücke zur Speicherstraße in Vorbereitung. Parallel wird die Einzelmaßnahme Sanierung der Theo-Wilkens-Halle als Gemeinbedarfseinrichtung inclusive einer Erweiterung für die Umsetzung planerisch vorbereitet. Als weitere Maßnahme läuft die Sanierung der Hafenstraße. Des Weiteren werden derzeit Vorbereitungen zur Bebauung des II. Bauabschnittes nördlich der Hafenstraße getroffen.

 

3. Parkbänke Triftanlage

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt fragt an, wann die vom Ortsrat angeschafften Parkbänke in der Triftanlage errichtet werden.

 

Antwort Fachdienstleiter Grünbetrieb (vom 02.06.21):

Die Bänke und Mülleimer in der Trift werden in drei Wochen aufgestellt. Der Wegebau ist fertig. Pflanzungen erfolgen im Herbst.

4. Stechinellistraße Parksituation (Anfrage Ortsratsmitglied Schrader im Vorfeld der Sitzung)

Er sei von einigen Personen angesprochen worden, dass in der Stechinellistraße einige auf der falschen Seite parken, so dass ggf. Rettungskräfte nicht durch kämen. Des Weiteren würden oftmals die Kurvenbereiche der einmündenden Straße zugeparkt.

 

Antwort Abteilungsleitung Straßenverkehr:

Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sprechen von erforderlicher ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht, von einem Verkehrsverhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Leider hält sich ein Großteil der Bevölkerung nicht an die vorgeschriebenen Regeln, Parkverstöße gelten immer noch als Kavaliersdelikt. Auch der in diesem Bereich sehr hohe Parkdruck darf nicht dafür eine Ausrede sein, sich nicht an § 12 StVO zu halten, hier wird eindeutig das Halten und Parken geregelt.

 

Die Stadt Celle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Unsere Kollegen und Kolleginnen überwachen den ruhenden Verkehr regelmäßig und vornehmlich im Bereich der Innenstadt und näheren Umgebung zu den normalen Dienstzeiten. Die Außenbezirke, hier gehört auch die Stechinellistraße dazu, werden nicht regelmäßig kontrolliert. Bei Stichproben ist es häufig so, dass die beschriebene Verkehrssituation nicht mehr so vorzufinden ist.

 

Von jedem Bürger kann eine Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit direkt beim Landkreis Celle, Straßenverkehrsamt, Speicherstraße 2, 29221 Celle, eingereicht werden. Neben einem Fotobeweis wird dafür nur eine persönliche Unterschrift benötigt, da die Anzeige sonst in einem eventuell folgenden Rechtsstreit vom Amtsgericht Celle nicht als beweissicher akzeptiert wird. Es ist  ausreichend, wenn die Mail unterschrieben ist, eingescannt oder fotografiert zugesendet wird. Die Anzeige kann direkt an den Landkreis Celle,  soentke.iken@lkcelle.de, gestellt werden, von dort wird das Verfahren gegen den Halter des Fahrzeuges angeschoben.

 

5. Namensgebung für die Grundschule Blumlage

Anhörung der Ortsräte Blumlage/Altstadt und Neuenhäusen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend am 22.06.21 um 17:00 Uhr in der Alten Exerzierhalle.

 

6. Verkehrssituation Trift (TOP 6 Nr. 3 vom 07.10.2020)

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, in der Straße Alte Grenze sei auch Tempo 30 eingeführt worden. Die Trift sei auch von zwei 30er-Zonen umgeben. Hier sei auch die VHS und der Landkreis mit Such- und Abholverkehr sowie radfahrende Schüler von Klein Hehlen zum KAV. Er könne nicht nachvollziehen, aber warum Tempo 30 dort nicht möglich sei.

 

Ortsratsmitglied Ehlers schlägt vor, die Verwaltung sollte in der nächsten Sitzung darlegen, zu welchen Voraussetzungen Tempo 30 oder eine 30er-Zone eingerichtet werden könne.

 

Antwort Fachdienst 66 Verkehr:

Entsprechend der StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossenen Ortschaften für alle Kfz auf 50km/h festgelegt. Natürlich können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Vorrangig ist zu prüfen, ob an Stelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Als Gründe werden in der StVO z.B. der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm oder die Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße genannt. Ausgenommen hiervon ist u.a. die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung vor Kindertagesstätten, Schulen usw.

Auch Tempo 30 Zonen unterliegen entsprechenden Restriktionen. Die Tempo-30 Zonen kommen u.a. nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung. In der Trift ist der Durchgangsverkehr nicht von geringer Bedeutung. Auch dient die anliegende Bebauung (z.B. Landkreis) nicht vorrangig dem Wohnen.

Aufgrund der zuvor erwähnten Rahmenbedingungen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich.

Entgegen diesem dient die „Alte Grenze“ östlich der „Itagstraße“ sehr wohl vorrangig der Wohnbevölkerung. Auch ist hier der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung.

 

7. Verbesserung der Fahrradinfrastruktur - Antrag der CDU vom 12.02.2021 (TOP 10 am 24.02.2021) Stellungnahme FD 66 Verkehr:

  1. Fahrradstraße „Wiesenstraße“

Nach Einführung der Fahrradstraße in der „Wiesenstraße“ konnte nun nach der ersten Gewöhnungszeit eine Verstätigung der zu erwartenden Verkehrsverhältnisse festgestellt werden. Gerade durch die Einführung der Fahrradstraße konnte die gegenläufige Befahrbarkeit und die Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Auch durch die Verkehrsführung durch die Verschwenkungen wirkt sich positiv bei der Geschwindigkeitsreduzierung aus.

 

Ortsratsmitglied Ehlers fragt an, ob die Verwaltung eine Gefahr hinsichtlich der Betonnasen sehe bzw. sich dies normalisiert hätte.

Die Verwaltung (Herr Jü) informiert, durch die auch optisch andere Aufteilung (parkende Autos und Betonnasen) sei der Verkehr langsamer unterwegs. Der gegenläufige Radverkehr müsse an den Betonnasen halten. Anhand mehrerer Ortstermine könne er bestätigen, dass dies dort gut funktioniere.

 

1.1  Anbindung an die Fahrradstraße

Der Radverkehr von der „Kronestraße“ in die „Wiesenstraße“ hat sich aktuell in den fließenden Verkehr der „Itagstraße“ einzuordnen und kann dann links in die „Wiesenstraße“ abbiegen. Da auch die „Kronestraße“ zukünftig als Hauptroute ausgebildet werden soll, bedarf die Querungssituation einer Anpassung, die zukünftig zu erarbeiten ist.

  1.  
    1. Bahnhofstraße“ im Bereich der Bushaltestelle am Kiosk

Die nördliche Radverkehrsführung musste aufgrund der fehlenden Breite der Nebenanlagen auf die Fahrbahn verlegt werden. Zusätzlich wurde hier der Gehweg mit Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben. Zusätzlich haben wir hier zur Konfliktreduzierung Parkstände zurückgebaut bzw. lediglich das Behindertenparken zugelassen. Es wird geprüft, ob auch der Behindertenparkplatz zurückgebaut werden kann um Fußngern und Radfahrern noch mehr Fläche zur Verfügung stellen zu können. „Der Radverkehr muss auf den Fußngerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußngerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ (StVO) Zur Verdeutlichung, dass hier auch der Radverkehr auf der Fahrbahn fahren darf, beabsichtigen wir zw. „Arndtstraße“ und Bahnhof eine Piktogrammkette vorzusehen.

2.2  Unfallgeschehen Radverkehr in der „Bahnhofstraße“ und der „Neustadt“

Die Straße Neustadt und die Bahnhofstraße gehören zu den am meist befahrenen Hauptverkehrsstraßen in Celle. Hier ist zum einen ein hoher Kfz-Anteil und zum anderen ein hoher Fahrradanteil zu verzeichnen. Die Unfallhäufigkeit ist zu entsprechenden Straßenzügen im Stadtgebiet vergleichbar. Des Weiteren ist festzuhalten, dass es sich bei den Strecken um keine Unfallhäufigkeitsstellen handelt. Auch ist das Unfallgeschehen diffuse und somit liegt kein einheitliches Unfallgeschehen vor. Aktuell ist außerdem für 2020 eine Abnahme des Unfallgeschehens zu verzeichnen. Die Verwaltung wird dies weiterhin beobachten. 

  1. Bahnhofsplatz und Fahrradparkhaus

Das Fahrradparkhaus ist aus Norden, Osten und Westen über die vorhandenen Radverkehrsanlagen zu erreichen. Lediglich aus Richtung Süden über die Trüllerstraße muss sich der Radverkehr in den fließenden Verkehr einordnen und links zum Fahrradparkhaus abbiegen. Für die gewünschte eigenständige Radverkehrsführung bedarf es hier einen vollständigen Umbau der gesamten Verkehrsanlage incl. Einbeziehung des Knotenpunktes mit der Bahnhofstraße. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist vorgesehen, die Radfurten am Knoten in Rot zu markieren und die Radfurt im Zufahrtsbereich zum Busbahnhof mit Piktogrammen zu versehen.

  1. Fuhsestraße“

Die Fuhsestraße ist Bestandteil des Sanierungsgebietes Neuenhäusen. Sie ist für den grundhalten Um- und Ausbau vorgesehen. Hierbei werden auch die Belange des Radverkehrs berücksichtigt.