Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

09.11.2021 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch den ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt belehrt die neuen Ortsratsmitglieder gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.