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ALLRIS - Auszug

17.03.2021 - 5 Anschaffung eines Smiley-Gerätes - aktueller Sa...

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Wortprotokoll

Ortsratsmitglied Zink erläutert die im Vorfeld der Sitzung übersandten Angebote für die Anschaffung eines Smiley-Gerätes. Er favorisiere ein mobiles Gerät, das jederzeit umgehängt werden könne. Dies sei ohne Probleme vom Ortsrat zu leisten. Dazu empfiehlt er einen Solarbetrieb, dafür dürfe jedoch im Umfeld des Gerätes keine Vollbeschattung vorliegen. Weiterhin seien Messungen in Kurven und bei Steigungen nicht möglich; ebenso dürften keine Schilder im Sichtfeld sein. Bei manchen Geräten sei eine allgemeine Datenerfassung möglich, d. h. es werden keine Fotos gemacht oder Kennzeichen erfasst, sondern nur allgemeine Geschwindigkeitsauswertungen vorgenommen. Er schlägt vor, demnächst einen Ortstermin mit Vertretern des städtischen Bauhofes sowie der Polizei (Herr Wallheinke) zu machen, um mögliche Standorte im Ortsteil auszuloten. Erst danach sollte über eine Anschaffung entschieden werden.

 

Die Ortsbürgermeisterin gibt eine Stellungnahme des Ortsratsmitgliedes Euwen durch Verlesen bekannt. Danach halte er nichts davon, dass Autofahrer/innen auf diese Art und Weise belehrt werden. Weiterhin lehne er eine Datenerfassung ab. Die Ortsbürgermeisterin gibt dazu an, dass hier niemand belehrt werden solle, sondern es soll auf ein gewisses Fehlverhalten hingewiesen werden. Man wolle die Verkehrsteilnehmer/innenr eine moderatere Fahrweise sensibilisieren.

 

Die Verwaltung weist auf folgende Verfahrensweise bei der Anschaffung von Smiley-Geräten / Geschwindigkeitsanzeigen durch die Ortsräte hin:

 

-          Anschaffung eines Gerätes                      = Kosten trägt der Ortsrat

-          Anbringung des Gerätes                      = übernimmt der städtische Bauhof

-          Lfd. Wartung (z. B. Batterien tauschen)   = durch den Ortsrat zu organisieren

        (Anm.: es wird Solarbetrieb empfohlen)

-          Anfallende Folgekosten                                 = Kosten trägt der Ortsrat

 

Weiterhin empfiehlt die Verwaltung, keine mobilen Geräte anzuschaffen, denn der Bauhof könne beim Umsetzen des Gerätes nicht personell unterstützen. Im Übrigen gebe es auf dem Bauhof noch ein mobiles Gerät, das bei Bedarf angefordert werden kann. Die Verwaltung verweist auf die Vorgehensweise im OT Wietzenbruch, denn diese habe sich bewährt.

 

Abschließend entscheidet der Ortsrat einstimmig, zunächst den o. g. Ortstermin zu realisieren und danach final über die Anschaffung eines Smiley-Gerätes zu entscheiden.