Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

18.01.2022 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder des Spo...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau McDowell belehrt Herrn Otto Sohnemann als beratendes Mitglied des Sportausschusses, über die ihm nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn gemäß §§ 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die mündliche Belehrung wird über dieses Sitzungsprotokoll aktenkundig gemacht.

 

Die Belehrung der nicht anwesenden beratenden Mitglieder des Sportausschusses erfolgt in der nächsten Sitzung des Gremiums.