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ALLRIS - Auszug

31.03.2022 - 19 Bebauungsplan Nr. 22 Wce der Stadt Celle "Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Zobel weist darauf hin, dass er grundsätzlich das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ablehne, denn der Rat sollte sich die Zeit nehmen, die erforderlichen Umweltprüfungen vorzunehmen. Es müsse nicht in allen Fällen erfolgen (siehe Vorhaben in der Jägerstraße), doch das beschleunigte Verfahren dürfe nicht der Regelfall werden. Andere Kommunen würden dieses Verfahren restriktiver anwenden. Seine Gruppe begrüße mehrheitlich das geplante Vorhaben am Maschweg, doch hier hätte man sich ein anderes Verfahren gewünscht. Deshalb werde man dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen wie folgt:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 Wce, 5. Änderung "Gewerbegebiet Maschweg/Süd" der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 22 Wce, 5. Änderung der Stadt Celle „Gewerbegebiet Maschweg/Süd im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die dazugehörige Begründung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage