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ALLRIS - Auszug

01.07.2004 - 17 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Stadtrat Werwath erläutert zunächst den in der Vorlage genannten Sachverhalt. Auf die Frage der SPD-Fraktion, dass im alten Durchführungsvertrag eine Kostenbeteiligung des Maßnahmeträgers an Schulen und Kindergärten vorgesehen gewesen sei, antwortet Stadtrat Werwath, dass dieser Punkt im Durchführungsvertrag geregelt werde, der bereits in der vertraulichen Sitzung des Verwaltungsausschusses hinreichend erläutert und beschlossen worden sei. Danach beschließt der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Anregungen, die zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 der Stadt Celle „Wohnquartier Windmühlenstraße“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Den Anregungen des Herrn Udo Baumgarten mit Schreiben vom 08.07.2002 wird nicht entsprochen

-          Den Anregungen des Herrn Uwe Müller mit Schreiben vom 29.07.2002 wird nicht entsprochen.

 

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 der Stadt Celle „Wohnquartier Windmühlenstraße“ – bestehend aus dem Vorhaben- und dem Erschließungsplan – wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.