24.11.2022 - 11 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zum Thema Bemusterung des Pflasterbelages für die Breite Straße wird angemerkt, dass ja noch nicht feststünde, welche Variante des Ausbaus zur Umsetzung kommen solle und äußert zugleich Verwunderung darüber, dass nun aber schon das Material ausgesucht würde. Die Dezernentin erklärt, dass es bei der gewählten Vorzugsvariante 2b bliebe. Der Bemusterungstermin sei zudem bekannt gewesen. Die Fraktion B’90/Die Grünen fragt außerdem nach dem Sachstand zu den Ausschachtungen im Bereich der Bäume in der Breiten Straße und den in diesem Zusammenhang ergangenen Beschwerden. Frau Kuhls erläutert, das die Suchschachtungen anderes als geplant nicht als Handschachtung sondern fälschlicherweise durch das beauftragte Unternehmen mit einem Bagger ausgeführt worden seien. Dies sei ein handwerklicher Fehler und so nicht beauftragt worden.
Es wird nach einem Sachstand zu den Studentenwohnungen auf dem Stadtwerkegelände angefragt. Die Überlegungen dazu werden fortgeführt. Es ist allerdings nicht zeitnah mit einer Umsetzung zu rechnen.
Es wird gefragt inwieweit es hierzu weitere Überlegungen der Stadt gebe. Das Thema werde weiterverfolgt, so die Dezernentin, allerdings sei man hier noch nicht erfolgreich.
Die SPD-Fraktion fragt im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zur grundsätzlichen Finanzierung der Entwässerung bei neuen Gebieten an. Die Dezernentin erläutert, dass die Finanzierung der Erschließung grundsätzlich über Erschließungsbeiträge gemäß Straßenausbausatzung erfolgen würde. Die Kanalkosten würden über Anschlussbeiträge finanziert. Informationen hierzu sollen dem Protokoll beigefügt werden (siehe Anlage).
Die Verwaltung reicht folgende Stellungnahme nach:
- Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die Erschließungsbeiträge für den Kanalbau und die Erschließungsbeiträge für den Straßenbau (Ausgleichsabgabe, etc.) auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen berechnet und erhoben werden. Die Systematik der Beitragserhebung ist in der Anlage dargestellt.
Zielsetzung der Erschließungsbeiträge für den Straßenbau (etc.) ist ein direkter Ausgleich des durch die Kommune hergestellten Erschließungsvorteils durch den Grundstückseigentümer. Die Höhe des Beitrages wird in Abhängigkeit der Herstellkosten der Erschließungsanlagen des jeweiligen Baugebietes (B-Plan) und der direkt von der Erschließung betroffenen Grundstücke festgelegt. Es erfolgt im Nachgang keine Gebührenerhebung für die Straßennutzung. Ein Verzicht auf die Erhebung der direkten Erschließungsbeiträge hat in diesem Fall zur Folge, dass der nicht durch Beiträge gedeckte Anteil der Herstellkosten über die Kommune aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.
Im Gegensatz dazu gründet sich die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Kanalbau (auch Anschlussbeitrag genannt) auf zwei Säulen. Zum Zeitpunkt der Erschließung erfolgt zunächst ein teilweise direkter Ausgleich des durch die Kommune hergestellten Erschließungsvorteils durch den Grundstückseigentümer. Die Höhe des Beitrages wird hier durch die Satzung der Kommune in Abhängigkeit von der Nutzbarkeit des Grundstücks festgesetzt. Der durch die direkte Beitragserhebung nicht gedeckte Teil der Erschließung wird im Nachgang über die Benutzungsgebühren der jeweiligen technischen Einrichtung (Schmutzwasser-/Niederschlagswasserkanalisation) abgerechnet. Die kalkulatorische Berücksichtigung in der jeweiligen Gebühr erfolgt dann über die Nutzungsdauer auf Grundlage der Herstellkosten abzüglich der bereits direkt durch die Eigentümer geleisteten Beiträge. Ein Verzicht auf die Erhebung der direkten Erschließungsbeiträge hat in diesem Fall zur Folge, dass der nicht durch Beiträge gedeckte Anteil der Herstellkosten über die Nutzungsgebühren durch die Gebührenzahler (Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühr) finanziert wird.
- Die Erschließungsbeiträge für den Straßenbau (etc.) werden durch die Stadt Celle erhoben und verbleiben in voller Höhe im städtischen Haushalt.
Die Erschließungsbeiträge für den Kanalbau werden durch die Stadtentwässerung Celle erhoben und verbleiben in voller Höhe im Haushalt des Eigenbetriebs.
Die Fraktion der CDU fragt nach dem Sachstand zum Baugerüst Bahnhofstraße/ Uferstraße. Die Dezernentin erläutert, dass ein ordnungsbehördliches Anhörungsverfahren eingeleitet worden sei, aber noch keine Ergebnisse vorlägen. Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass es an der Zeit sei, dass das Gerüst abgebaut und eine Sanierung des Gebäudes vorgenommen werde.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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236,9 kB
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