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ALLRIS - Auszug

06.10.2022 - 4 Mitteilung über den Entwurf des Landschaftsrahm...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Stadtbaurätin leitet ein und verweist auf die umfangreichen Vorarbeiten zum Landschaftsrahmenplan. Der Landschaftsrahmenplan sei ein Leitwerk für die zukünftigen Planungen der Verwaltung.

Im Anschluss daran erläutert Frau Süßke den Aufbau und die inhaltlichen Schwerpunkte des Landschaftsrahmenplanes. Sie verweist auf die Detailschärfe und die umfassende Betrachtung des Landschaftsrahmenplanes.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt die Verwaltung,

- die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sei verpflichtend. Notwendige Korrekturen

  und gesetzliche Veränderungen werde man erfassen und entsprechend einarbeiten.

- eine Entwicklung bestimmter Flächen (qualitative Aufwertung) ausschließlich aus der

  gutachterlichen Darstellung des Landschaftsrahmenplanes sei möglich. Dafür müssten 

  finanzielle Mittel gesondert im Haushalt eingestellt werden.

- eine Rechtsverbindlichkeit des Landschaftsrahmenplanes bestehe nicht. Die Verwaltung

  werde auf die Ausführungen des Landschaftsrahmenplanes im Rahmen der Aufstellung von

  Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen regelmäßig zurückgreifen.

 

Der Ausschuss nimmt daraufhin die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen