05.05.2022 - 7 Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Beschluss über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:59
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtbaurätin trägt vor.
Die SPD-Fraktion deutet an, dass der Antrag auf einen SPD-Antrag aus dem Jahr 2020 (AN/0012/20) zurückgehe und stellt die Frage, warum dies unterschlagen werde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion noch aus der Ratsperiode 2016-2021 stamm und der vorliegende Beschluss über die Einrichtung nicht als Beantwortung des Antrages zu verstehen sei.
Die Bündnis90/Grünen-Fraktion fragt nach, wie die drei Bürger für das Gremium ausgewählt werden und ob Mitglieder aus Interessensverbänden auch in keinen politischen Gremien aktiv sein dürfen. Die Verwaltung antwortet, dass im besten Fall im Gebiet wohnende als Gremienteilnehmer ausgewählt werden. Dies hänge jedoch von der Resonanz der eingehenden Bewerbungen ab. Eine Sanierungskonferenz werde die drei Personen final auswählen.
Weiterhin möchte die Bündnis90/Grünen-Fraktion wissen, wie eine Maßnahme begleitet werde und ob es ausreiche, wenn das Gremium sich nur zwei Mal im Jahr treffe. Die Verwaltung erklärt, dass die Vorgabe als Mindestmaß gesehen werde, um eine Regelmäßigkeit vorzuschreiben. Die Häufigkeit der Tagung des Gremiums werde sich an der Anzahl laufender Maßnahmen orientieren. Zusätzlich stellt die Fraktion die Frage, ob das Gremium auch selbstständig Treffen planen dürfe. Die Verwaltung bejaht dies.
Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt:
1. Begleitend für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen wird ein Arbeitskreis eingerichtet.
2. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus je einer Person der dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen, dem Ortsbürgermeister, einem Ortsratsmitglied, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, der Stadtbaurätin, der Fachverwaltung, dem Sanierungsträger sowie drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet.
3. Der Antrag AN/0012/2020 ist damit formal behandelt und erledigt.
4. Die Verwaltung bereitet die Zusammenkünfte des Arbeitskreises vor und wird bedarfsorientiert, mindestens jedoch zweimal im Jahr, dazu einladen.
