22.09.2022 - 7 Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Wortprotokoll
Frau McDowell erläutert, dass die niedersächsischen Kommunen wegen der fehlenden Vorgaben durch das Land mit den Planungen zur Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Einführung der ganztägigen Betreuung nicht vorankommen. Es fehle eine klare Positionierung zu der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Gerade bauliche Maßnahmen bedürften eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt Frau McDowell aus, dass im Schuljahr 2022/23 ca. 76% aller Grundschüler/-innen im Stadtgebiet die Ganztagsangebote nutzen. Frau Holz ergänzt, dass von Seiten der Schulleitungen von einem weiter ansteigenden Interesse am Ganztag ausgegangen werde.
Ratsfrau Thomsen regt an, Erhebungen zur Angebotsstruktur zu machen und die Qualität am Nachmittag zu verbessern. Es sollte eine gemeinsame Vision mit den Schulen entwickelt werden, wie die Ganztagsschule 2030 aussehen könnte. Ziel müsse sein, einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln.
Ratsherr Ohl erinnert an die Evaluation anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Ganztagsschule im Jahre 2018. Dieser Prozess müsse weitergehen.
Herr Röttger berichtet, dass der jährliche Workshop zur Ganztagsschule in den Coronajahren eingeschlafen sei. Aus Sicht der Trägerkooperation würde sich nach 15 Jahren Ganztagsschule ein Qualitätsdialog für das kommende Jahr anbieten.
Frau McDowell sagt zu, sich hierzu mit den Schulleitungen abzustimmen. Im Ausschuss werde zur gegebener Zeit über das weitere Vorgehen berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 ist bildungspolitisch eine große Herausforderung für Land und Kommunen. Auch die Stadt Celle möchte diesem Anspruch gerecht werden. Mit großer Sorge blicken wir dabei aber auf die immer kürzer werdende verbleibende Zeit, die bis zur Einführung des Rechtsanspruchs noch zur Verfügung steht. Seit der Beschlussfassung auf Bundesebene im September 2021 warten wir auf Aussagen des Landes zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen. Dabei ist der Vorlauf, den das Land bei der Entscheidungsfindung auf Bundesebene hatte, nicht berücksichtigt.
Der aktuelle Stillstand in der Landespolitik und die fehlende klare Positionierung seitens des Landes für eine Ausgestaltung des Rechtsanspruchs im Rahmen der Ganztagsschule macht es uns als kommunaler Schulträger unmöglich, entsprechende Vorbereitungen zu treffen und mit den Planungen zu beginnen. Dabei stellen wir uns insbesondere folgende Fragen:
Wann wird es landesseitig eine inhaltliche Festlegung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen geben?
Ist sichergestellt, dass der Rechtsanspruch im Rahmen der Ganztagsschule umgesetzt werden soll? Wird der in 2014 im Rahmen der Offensiven Ganztagsschule eingeschlagene niedersächsische Weg fortgeführt?
Oder denkt das Land doch noch über den Ausbau von Horten nach?
Was müssen wir als Kommunen ausbauen: Schulen oder Horte?
Wann werden die nächsten Förderrichtlinien für den Investitionsausbau veröffentlicht?
Erhalten die Kommunen bei der vorgenannten Förderung dieses Mal ausreichend Zeit für die Umsetzung von großen Baumaßnahmen?
Stellt das Land zusätzliche Fördermittel für den investiven Ausbau zur Verfügung?
Die Klärung dieser Fragestellungen, die uns als Kommune vor große Herausforderungen stellt und die mit einem großen finanziellen und personellen Ressourcenaufwand verbunden sind, ist für uns Grundvoraussetzung zur Umsetzung der Erfüllung des Rechtsanspruchs.
Die Stadt Celle unterstützt die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/2027 und ist bereit, ihren Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu leisten. Für den Erfolg der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist auch die Einbeziehung aller beteiligten Akteure vor Ort notwendig. Nur so können vor Ort akzeptierte und anerkannte Bedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs geschaffen werden.
Schließlich bedürfen Baumaßnahmen und Strukturveränderungen dieser Größenordnung eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs. Wir stehen aktuell vor der großen Herausforderung, mit den konkreten Planungen zu beginnen. Gleichzeitig sind uns die Rahmenbedingungen nicht bekannt. Wir fordern daher das Land auf, endlich Klarheit zu schaffen und den Kommunen den Beginn konkreter Planungen zu ermöglichen!
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird einstimmig empfohlen.
