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ALLRIS - Auszug

16.06.2022 - 10.2 Quartalsbericht Schuldenmanagement zum 31.03.2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wawrosch weist in Zusammenhang mit dem vorgelegten Quartalsbericht auf die aktuellen Veränderungen hin. So führen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine zu hohen Inflationsraten. Viele Zentralbanken begegnen dieser Entwicklungen derzeit mit einer Anhebung der Leitzinsen, was wiederum zu einem massiven Anstieg der Kreditzinsen führt. Durch die größtenteils langfristige Zinssicherung des städtischen Kreditportfolios ist in denchsten Jahren allerdings nicht mit einem stark erhöhten Zinsaufwand zu rechnen. Allerdings ist diese Prognose von eventuell zukünftig benötigten Neufinanzierungen abhängig.  

 

Der Ausschuss nimmt den vorgelegten Quartalsbericht zur Kenntnis.

 

Herr Bertram möchte in diesem Zusammenhang noch auf die Mai-Steuerschätzung eingehen und stellt die wichtigsten Aussagen daraus vor. Grundsätzlich erfolgen diese Steuerschätzungen stichtagsbezogen und können nur die Rahmenbedingungen zu jenem Zeitpunkt einfließen lassen. So wurden bei der Steuerschätzung im Mai folgende Prämissen getroffen:

  • Der Import russischen Erdgases wird in der mittleren Frist weitgehend ungehindert weiterlaufen.
  • Die Lieferketten werden trotz der Corona-Lage in China nicht unterbrochen werden.
  • Die Europäische Zentralbank wird die Zinsen trotz der hohen Inflation nicht anheben.
  • Die Konsumlaune der Bevölkerung bleibt ungetrübt und die corona-bedingte hohe Sparquote wird deutlich gesenkt.

 

Die Entwicklung der letzten Wochen führte jedoch zu einem entgegengesetzten Szenario. Zudem wurden mittlerweile beschlossene Maßnahmen wie das Steuerentlastungsgesetz, das vierte Corona-Steuerhilfe-Gesetz und die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer nicht bei der Steuerschätzung eingepreist. Der Deutsche Städtetag empfiehlt daher einen Abschlag auf die Schätzungsdaten von 8%. Dies würde für den städtischen Haushalt Mindererträge bei den Gemeindeanteilen von insgesamt rund - 1,4 Mio. Euro für 2022, - 1,2 Mio. Euro für 2023, -1,4 Mio. Euro für 2024 und -1,6 Mio. für 2025 bedeuten. Für aussagekräftigere Prognosen ist daher die Steuerschätzung im Oktober abzuwarten, deren Daten nach Einbringung des Haushalt 2023 zur Verfügung stehen werden.

 

Neben den zu erwartenden Mindererträgen bei den Gemeindeanteilen werden die Energiekosten aufgrund der bekannten aktuellen Entwicklungen auch im städtischen Haushalt mit geschätzt rund 2 Mio. Euro zusätzlich stark ansteigen. In diesem Zusammenhang weist Herr Bertram auf die beabsichtigte Ausschreibung der Energieverträge hin.

 

Zudem werden sich bisher umsatzsteuerfreie IT-Dienstleistungen mit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuerrechts ab 2023 um den Steueranteil von rund 1 Mio. Euro verteuern. Insgesamt führen diese Umstände für 2023 zu einer Mehrbelastung von rund 4 Mio. Euro. Inwiefern dies kompensiert werden kann, wird aktuell von der Verwaltung geprüft.  

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage