16.06.2022 - 9 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 16.06.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Niemann führt zum Jahresabschluss 2019 ein und stellt fest, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorgaben entspreche und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ohne Einschränkungen empfohlen werden könne. Nach Darstellung der grundlegenden Haushaltsdaten des Jahresabschlusses 2019 geht Frau Niemann auf die Prüfungsfeststellungen ein. Zum einen sei das Jahresergebnis 2019 um 1,3 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, da Erträge im Rahmen einer Ausschüttung doppelt gebucht wurden. Zum anderen wurden mehrere Vergabefälle nicht wie vorgeschrieben dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Vorlage wurde zwischenzeitlich nachgeholt, andere Vergabeverstößen konnten bei diesen Fällen jedoch nicht festgestellt werden.
Herr Ohl spricht die hohen investiven Haushaltsreste an und erkundigt sich, wie das Rechnungsprüfungsamt diese bewerte und ob es eine kritische Grenze gebe. Frau Niemann führt dazu aus, dass die Entwicklung der Haushaltsreste fortlaufend kritisch geprüft werde und ein besonderer Fokus auf den Kapazitäten zu deren Abarbeitung liegen würde. Die Haushaltsreste im vorgelegten Jahresbeschluss seien aber nachvollziehbar, eine fixe kritische Grenze gebe zudem nicht. Herr Bertram ergänzt, dass die vorgelegten Daten naturgemäß mittlerweile veraltet seien und das Problem anhaltender Haushaltsreste verstärkt angegangen wird. Durch die gesetzlichen Regelungen des Haushaltsrechts führen insbesondere Großprojekte wie der neue Bauhof, das Projekt Nordwall und der Hochwasserschutz zu hohen Haushaltsresten, welche sich über die gesamte Projektlaufzeit erstrecken würden. Bei der aktuellen Übertragung der Haushaltsreste wurde -auch mit Blick auf neue Investitionsmaßnahmen- eine intensive Prüfung der Notwendigkeit und ein Abgleich mit den vorhandenen internen Projektkapazitäten durchgeführt. Eine Streichung vieler Haushaltsreste ist hingegen nur möglich, wenn auch die entsprechende investive Maßnahme vollständig eingestellt wird. Die aktuellen Entwicklungen im Bausektor und ein damit verbundener verzögerter Projektfortgang erschwert einen schnellen Abbau der Haushaltsreste zusätzlich. Herr Ohl bittet abschließend, diese Problematik auch in der kommenden Haushaltsberatung zu thematisieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung beschließt den Jahresabschluss einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,9 MB
|
