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ALLRIS - Auszug

24.03.2022 - 6.2 Jahresbericht Schuldenmanagement

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wawrosch führt zu der Mitteilungsvorlage Schuldenmanagement aus. Hierzu wird die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt, folglich der Zeitraum 2017 bis 2021. Durch einen entsprechenden Ratsbeschluss wurde 2017 eine neue Kreditrichtlinie beschlossen. Diese wurden im Jahr 2021 aktualisiert. Im Rahmen des Schuldenmanagements ist, geplant weitere Anbindungen an das Cash-Pooling vorzunehmen. Herr Dr. Rodenwaldt fragt, ob in den präsentierten Zahlen auch die Eigenbetriebe und GmbHs mit dargestellt seien. Herr Wawrosch gibt an, dass es sich nur um die Zahlen des Kernhaushaltes der Stadt Celle handele. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Stadt Celle ihre Kassenkredite senken konnte und auf ca. 9 Mio. aus Cash-Pooling zu greifen kann. Geplant ist, die Kassenkredite auch noch in den nächsten Jahren weiter zu senken. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem auch schon aufgenommene Kassenkredite umgewidmet zu Investitionskrediten. Zum Thema Cash-Pooling fragt Herr Dr. Rodenwaldt, ob es sich bei den 9 Mio. die über das Cash-Pooling zur Verfügung stehen um verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber den Eigenbetrieben der Stadt Celle handele. Herr Wawrosch gibt an, dass mit den Eigenbetrieben entsprechende rechtssichere und marktadäquate Vereinbarungen getroffen wurden, hierbei ist vor allem das Beihilfe- und Steuerrecht zu berücksichtigen. Herr Brammer fragt an, ob der Zinsaufwand der SEC in die Gebührenkalkulation einfließt. Herr Bertram erläutert, dass dies der Fall ist. Herr Wawrosch ergänzt, dass hierfür aber betraglich höhere Verwahrentgelte an das kontoführende Kreditinstitut entfallen und damit durch das Cash-Pooling der Bürger nicht belastet, sondern entlastet wird. Herr Fuchs fragt an, wann keine Liquiditätskredite mehr benötigt werden. Herr Wawrosch gibt, dass man hierzu keine Aussage für die nächsten Jahre treffen könne. Neue Entwicklungen würden aber dem Ausschuss entsprechend bekannt gegeben. Herr Espe fragt, welchen Einfluss die künftig niedrigeren Tilgungsraten auf die Portfolio-Zinsbindung haben werden. Herr Wawrosch erläutert, dass die Zinsbindung unabhängig von der Regeltilgung auf konstantem Niveau gehalten werden könne. Der Vorsitzende Herr Falkenhagen fragt, wie lange noch die Vorgaben der Zielvereinbarung mit dem Land gelten würden. Herr Bertram führt aus, dass es hierfür keine feste Vorgabe über die Laufzeit gibt, sollte allerdings das ordentliche Ergebnis absehbar strukturell ausgeglichen sein, wolle man mit der Kommunalaufsichtsbehörde dazu ins Gespräch kommen.

 

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Anlagen zur Vorlage