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ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu der Beschlussvorlage der Abwassergebührensatzung stellte Frau Grünert von der Steuerstelle der Stadt Celle die künftige Umsatzsteuerverpflichtung für Fettabscheider ab dem 01.01.2023 anhand einer Präsentation (siehe Anlage 2 zum Protokoll) vor.

Die Frage von Herr Rentsch, ob denn auch private Entsorger die Fettabscheiderreinigung durchführen, wurde bestätigt.

Herr Zobel fragte an, warum sich durch die Abrechnung mit Umsatzsteuer keine zusätzliche Belastung für die Kunden ergibt. Frau Grünert erläuterte dazu, dass die Gewerbetreibenden die Berechtigung zum Vorsteuerabzug haben und somit den Umsatzsteueranteil für Aufwendungen mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnen können. Die Steuer ist somit für den betroffenen Kundenkreis ein durchlaufender Posten.

Herr Martin führte dann anhand einer weiteren Präsentation (siehe Anlage 3 zum Protokoll) durch die geänderten Gebührensätze.

Dabei stellte Herr Trenkenschu fest, dass bei der Schmutzwassergebührenkalkulation im Jahr 2021 die Ist-Kosten bereits höher waren als die kalkulierte Gebühr. Herr Martin bestätigt die Feststellung. Grund waren die aufgelaufenen Überschüsse die innerhalb von 3 Jahren an den Gebührenzahler zurückerstattet werden müssen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2021 eine Auflösung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu Gunsten der Gebührenzahler in die Kalkulation 2021 einbezogen.

Weiterhin fragte Herr Trenkenschu welcher Zinssatz bei Ermittlung der kalkulatorischen Kosten verwendet wurde. Herr Hanstein erläutert dazu, dass sich der kalkulatorische Zinssatz auf Grund der bei der Berechnung zu berücksichtigen Niedrigzinsphase in den letzten Jahren kontinuierlich verringert hat. Als Grundlage für die Gebührenkalkulation 2023 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,4% (Vorjahr 4,63%) ermittelt.

Auf Anfrage Erläutert Herr Hanstein die wesentlichen Veränderungen in der Gebührenkalkulation im Vergleich zur Kalkulation des Vorjahres.

In Folge der zu erwartenden Preissteigerungen für Strom und Gas ergeben sich erhöhte Ansätze in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr für die Betriebskosten des Klärwerks und der Pumpwerke. Herr Hanstein weist darauf hin, dass die Mehrbelastung durch die steigenden Energiepreise durch den Betrieb des Blockheizkraftwerks erheblich verringert wird, da die selbst erzeugte Energie nicht zu den erhöhten Marktpreisen beschafft werden muss. Darüber hinaus ergeben sich auf Grund geplanter Sanierungsvorhaben der Schmutzwasserkanäle sowie der Betriebstechnik des Klärwerks erhöhte Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen.

r die Niederschlagswassergebühr ergibt sich als Folge der umfangreichen Investitionen der Vorjahre eine leichte Erhöhung der kalkulatorischen Kosten.

 

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

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Anlagen