23.06.2022 - 4 Antrag der FDP-Fraktion "Anfrage zum Sandfuhren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Betriebsleiter Herr Martin nimmt Stellung zu der Anfrage der FDP Fraktion und erläutert die Gründe für die sehr umfassende Beantwortung. Am Beispiel des stauenden Regenwassers am Sandfuhrenwegs, sollte die Komplexität bei der Regenwasser- bewirtschaftung im Stadtgebiet Celle einmal dargestellt werden.
Er stellt hierzu einen Übersichtsplan des Stadtgebietes Celle vor, welches verdeutlicht, dass nur ca. 30 % der Grundstücke in Celle am Regenwasserkanal angeschlossen sind. Außerdem bezieht sich Herr Martin bei seinen Ausführungen für den Bereich Sandfuhrenweg auf das Luftbild aus dem Kanalkataster (siehe Anlage).
Vorab betont Herr Martin, dass gemäß des § 4 Abs. 1 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle die Beseitigung des Niederschlagswassers grundsätzlich dem Grundstücks- eigentümer obliegt. Gleiches gilt für die Stadt Celle mit ihren öffentlichen Verkehrsflächen.
Das alte Prinzip, Regenwasser so schnell wie möglich aus bebauten Gebieten abzuleiten, ist aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht mehr zeitgemäß.
Wo es technisch möglich ist, sollte eine Regenwassernutzung immer den Vorrang vor einer Regenwasserableitung haben.
Herr Martin erklärt, dass eine zufriedenstellende Lösung für alle Seiten der Beteiligten nicht umzusetzen sei. Es wurden jedoch drei Lösungsvorschläge erarbeitet:
Zum einen soll die Erstellung eines Notüberlaufes mit Versickerung auf dem angrenzenden Spielplatz geprüft werden. Hierbei ist es angedacht, gezielt das Niederschlagswasser bei Starkregen auf den Spielplatz abzuleiten, da man davon ausgehe, dass bei dieser Witterung dort auch keine Kinder spielen werden.
Ferner sei es geplant regelmäßig und gezielt die Sickerschächte vor Ort abzusaugen.
Außerdem werde man die Regenwasserrückhaltung auf den umliegenden privaten Grundstücken überprüfen. Ziel ist es, dass die Beseitigung des dort anfallenden Niederschlagswassers auch auf den Grundstücken erfolgt.
Frau Hufschmidt-Bergmann erkundigt sich danach, wie hoch denn das Wasser bei einer Flutung des Spielplatzes durch den Notüberlauf stehen würde und ob es hierbei zu einer Gefährdung der Kinder möglicherweise kommen könne.
Herr Martin schätzt, dass das Wasser ca. 10 – 20 cm stehen werde, dazu muss jedoch noch die Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt und entsprechende Berechnungen für das Rückhaltevolumen erstellt werden.
Ferner erklärt er, dass vorab eine Absprache mit dem Grünbetrieb geplant sei. Auch werde man hier die Bauweise des Notüberlaufes bestmöglich anpassen, sodass die Ableitung des Wassers die Funktion des Spielplatzes am wenigsten beeinflussen werde. Eine Gefährdung für die Kinder sehe er hierbei nicht, da bei Starkregen ein Spielplatz nicht bespielt wird und das Wasser danach möglichst schnell versickern soll.
Die Mitglieder des Ausschusses haben keine weiteren Fragen.
Die Mittelungsvorlage wird vom Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen.
Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen zur Vorlage
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