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ALLRIS - Auszug

01.12.2022 - 4 Haushaltsplan 2023 - Eigenbetrieb Celler Zuwand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nothdurft geht zunächst kurz auf die aktuelle Haushaltssituation in 2022 ein. Nach derzeitigem Stand wird trotz der erhöhten Mehraufwendungen in Höhe von ca. 1 Mio.r die Unterbringung Kriegsgeflüchteter aus der Ukraine im Ergebnis von einer schwarzen Null ausgegangen. Durch Inanspruchnahme von Haushaltsausgaberesten aus dem Vorjahr und dem Mitte November angekündigten Zuschuss vom Bund soll der Ausgleich erreicht werden.

Das Haushaltsjahr 2023 schreibt nach derzeitiger Planung ein Defizit von 1.377.000€. Hieraus ergibt sich eine Verschlechterung der mittelfristigen Finanzplanung aus dem letzten Jahr in Höhe von ca. 1.300.000€.

Herr Nothdurft erläutert die Eckpunkte der Veränderungen auf der Ausgabenseite. Insbesondere geht er auf die Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen ein.

Beim Personal besteht ein Mehrbedarf in der Zentralen Anlaufstelle (ZAS) bei den Sprachmittlern und in der Sozialarbeit, aber auch bei den Inneren Diensten und in der Unterkunft musste nachgesteuert werden.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhen sich verstärkt bei den Mieten für angemietete Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, der Unterhaltung der Hochbauten und den erhöhten Ausgaben für den Sicherheitsdienst aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes in 2022. Ein schwer zu kalkulierender Kostenfaktor ist der Aufwand für Energie. Bei der Kalkulation wurde für Strom mit Faktor 4, beim Gas mit Faktor 6,5 kalkuliert. Je nach Entwicklung der Preise wird das Ergebnis entsprechend schlechter oder auch besser ausfallen als geplant.

Bei den Aufwendungen für Transferleistungen handelt es sich um Aufwendungen im Bereich der Integration. Es werden verschiedenste kleinere Projekte kofinanziert. Die Stadt hat vom Land Mittel aus dem Integrationsfonds erhalten. Ein Teil dieser Mittel steht der Zuwanderungsagentur für ein Projekt zur Verfügung. Der Aufwand ist, bis auf den Eigenanteil von 10 %, gegenfinanziert.

Sein Resümee ist, dass die Verschlechterung der Aufwandsseite insbesondere aus der kommunalen Aufgabe der Unterbringung von Geflüchteten resultiert.

Herr Nothdurft geht im Anschluss näher auf die Ertragsseite ein. Hier hebt er die öffentlich-rechtlichen Benutzungsentgelte mit 1.130.000€ besonders hervor. Diese Erträge entwickeln sich entsprechend der Anzahl angemieteter Wohnungen. Die Benutzungsgebühr von 13,44€/m² wird nicht auskömmlich sein. 2023 wird eine neue Kalkulation erfolgen. Als weitere Ertragspositionen sind die Bereiche Erstattungen vom Land bezüglich des Vertrages mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und Integration zu nennen, wobei es sich hier um mehrere kleinere Positionen handelt.

Zu seinen Ausführungen bestehen seitens der Ausschussmitglieder keine Fragen.

Herr Nothdurft berichtet des Weiteren zum Stellenplan, der 4,24 Stellen mehr für 2023 gegenüber 2022 ausweist. Er erklärt, dass in 2022 aufgrund der Ukrainekrise die Personallage dramatisch schwierig gewesen ist und schnell und flexibel reagiert werden musste, damit unterjährig ausreichend Personal für die herausfordernde Aufgabe der Krisenbewältigung vorhanden war. Es finden sich daher nicht alle Beschäftigten im Stellenplan 2022 wieder. Dies wurde für 2023 nachgesteuert.

Die Vorsitzende ergänzt abschließend zu diesem TOP, dass es nicht selbstverständlich ist, dass es in der CZA ein geordnetes und friedliches Leben gibt. Das knapp bemessene Personal meistert, trotz der besonderen Herausforderungen durch Corona, die vielen verschiedenen Nationalitäten und die kurze Verweildauer der Bewohner, den reibungslosen Betrieb. Sie weist gerne darauf hin, dass in der Unterkunft alles gut läuft.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig empfohlen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Haushaltsplan und den Stellenplan der Celler Zuwanderungsagentur für das Jahr 2023 in der beratenen Fassung.

 

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Anlagen zur Vorlage