29.06.2022 - 3 Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Garßen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 29.06.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pfitzner (Leiter des Fachdienstes Umweltschutz) erläutert anhand einer PP-Präsentation die geplante Ausweisung des neuen Wasserschutzgebietes Garßen. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Celle sei für das festzusetzende Wasserschutzgebiet zuständig, das sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis Celle befindet.
Im Frühjahr 2021 stellte die Stadtwerke Celle GmbH einen Antrag zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes. Die Ausweisung diene der öffentlichen Wasserversorgung in der Region und somit dem Allgemeinwohl. Das Wasserschutzgebiet teile sich parzellenscharf in die Schutzzonen I, II, IIIA und IIIB auf und berücksichtige dabei die 50 %-Regel (Vermeidung von Übermaß), wobei Flurstücke mit einem Flächenanteil von über 50 % innerhalb des Einzugsgebietes mit in die Schutzzonenabgrenzung einbezogen werden.
Das Einzugsgebiet der Wassergewinnung Garßen erstrecke sich über ca. 19 km von Südwesten nach Nordosten und zwischen 2 km bis zu 5 km von Nordwesten nach Südosten und betrifft die Stadt Celle, die Stadt Bergen und die Gemeinden Eschede und Unterlüß. Die Schutzzonen umfassen ca. 6.170 ha. Betroffene Ortsteile im Stadtgebiet Celle sind Scheuen, Vorwerk und Garßen. Insgesamt sei eine Flächenreduzierung zur alten Verordnung von 1981 um 53 % festzustellen. Die neue Verordnung regele Schutzbestimmungen für die Bereiche Abwasser, Landbewirtschaftung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bau- und Sondernutzungen sowie Bodeneingriffe. Bestimmte Handlungen sind nach Maßgabe der Schutzbestimmungen verboten, genehmigungsbedürftig oder nach dieser VO nicht geregelt und somit als zulässig eingestuft. Auf Nachfrage bestätigt er, dass Bereiche, die aus der Schutzzone herausfallen werden, nicht mehr den bisher geltenden Beschränkungen unterliegen würden, so dass z. B. Geothermieprojekte dann grds. realisierbar wären. Bezüglich der Landwirtschaft merkt er an, dass Landwirte, deren Flächen nach wie vor im Schutzgebiet liegen, auch weiterhin die bisher geltenden Beschränkungen (z. B. Düngemittelaufbringung) zu beachten hätten.
Auf die Frage, warum das Schutzgebiet verkleinert werden soll, erläutert Herr Pfitzner, dass das alte Gebiet nach den heutigen hydrogeologischen Erkenntnissen im Übermaß ausgelegt sei und somit nicht mehr dem modellberechneten unterirdischen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage entspreche. Das bestehende Wasserschutzgebiet sei 1981 nach seinerzeitigem Stand der Technik ausgewiesen worden; zwischenzeitlich hätten sich die Kenntnisse über die Untergrund- und Strömungsverhältnisse erweitert. Die Schutzbedürftigkeit der zukünftig aus dem Schutzgebiet herausfallenden Flächen entfalle; folglich sei eine weitere Ausweisung als Wasserschutzgebiet rechtlich nicht zu halten. Der Wassertropfen, der außerhalb des unterirdischen Einzugsgebietes im Erdreich versickert, werde die Fassungsanlage des Wasserwerkes Garßen nicht erreichen, d. h. nur die Flächen innerhalb des Zustromgebietes sind unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes (50 %-Regel) als Wasserschutzgebiet auszuweisen.
Danach lässt Ortsbürgermeister Brammer über die beiden Beschlusspunkte wie folgt getrennt abstimmen:
Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu entscheiden:
- Der Rat beschließt die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen Wasserwerk Garßen, Stadt Celle, der Stadtwerke Celle GmbH, einschließlich der Verordnungskarte sowie Begründung sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in der anliegenden Tabelle unter Spalte Beschlussempfehlung aufgeführten Erledigungsvermerk.
Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu entscheiden:
- Der Rat beschließt die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Garßen der Stadtwerke Celle GmbH vom 25.08.1981
Anlagen zur Vorlage
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