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ALLRIS - Auszug

23.02.2022 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

4.1 Beschilderung Tempo-50 in der Burger Landstraße zwischen Schwarzer Weg und Ortsausgang Richtung Nienhagen (TOP 16.2, 16.11.2021)

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Straßenverkehrsbehörde keine Notwendigkeit sehe, weitere verkehrsregelnde Maßnahmen durch zusätzliche Beschilderung anzuordnen.

Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass in § 3 der Straßenverkehrsordnung abschließend geregelt sei, dass die Geschwindigkeit innerhalb von Ortschaften auf 50 km/h begrenzt ist.

Weitere behördliche Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs z. B. durch Verkehrszeichen seien nach der Straßenverkehrsordnung nur erlaubt, wenn die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzt werden sollen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. In der beschriebenen Situation ist trotz der langen Geraden jedem Verkehrsteilnehmer ersichtlich, dass er sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet oder hineinfährt.

 

Darüber hinaus weist die Verwaltung auf die geplante Anschaffung von Smiley-Geräten hin. Der Ortsrat Altencelle hatte in seiner letzten Sitzung vorgeschlagen, ein Smiley-Gerät in der Burger Landstraße, Ortsausgang Nienhagen oder in Höhe des Schwarzen Weges temporär aufzustellen. Im Übrigen finden vom Landkreis Celle regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich statt.

 

4.2 Fahrradweg entlang der Burger Landstraße zwischen B 214 und Schwarzer Weg (TOP 16.3, 16.11.2021)

Die Verwaltung teilt mit, dass eine grundhafte Erneuerung der Burger Landstraße inklusive der Nebenanlagen zurzeit im Haushalt nicht eingeplant sei.

 

Die Verwaltung kontrolliert regelmäßig den Zustand des Radweges. Verkehrssicherheitsrelevante Unterhaltungsmaßnahmen werden durchgeführt. Der durch die Baumaßnahme auf dem Grundstück Burger Landstraße 18 zerstörte Asphaltbelag wurde mit Mineralgemisch aufgefüllt.

 

4.3 Boule-Bahn auf stillgelegtem Spielplatz An der Nienburg (TOP 4, 22.06.2021, TOP 16.5, 16.11.2021)

Die Verwaltung empfiehlt zu prüfen, ob zwei Boulebahnen im Ortsteil notwendig sind. Im Gespräch seien laut Protokollauszug vom 22.06.2021 die Standorte An der Nienburg sowie am Sportplatz des SV Altencelle (Bau durch den Sportverein).

r eine Boulebahn am Standort An der Nienburg (nördliche ehemalige Spielplatzfläche) werden Kosten in Höhe von rund 3.500 € entstehen. Die Verwaltung habe für einen Bau keine Haushaltsmittel und könne die Maßnahme nicht mit eigenem Personal umsetzen.

Auch für die spätere Unterhaltung der Boulebahn, wie z. B. Müll und Unkraut entfernen, wäre der Ortsrat zuständig.

 

Der Ortsrat zeigt sich ungehalten über die Auskunft. Im Rahmen der von der Verwaltung initiierten Etablierung von öffentlichen Sport- und Bewegungsangeboten habe der Ortsrat den Wunsch der mittelalten Bevölkerung aufgegriffen, auf dem Gelände eine Boule-Bahn zu installieren. Ob und wann der Sportverein tatsächlich den Bau einer eigenen Bahn realisieren werde, sei noch völlig offen. Der Ortsrat bittet darum, die Boule-Bahn auf dem Spielplatz zu bauen.

 

4.4 Verkehrskontrollen auf Fahrradstraßen (TOP 16.6, 16.11.2021)

Die Verwaltung habe den Hinweis auf Verkehrskontrollen zuständigkeitshalber an den Landkreis Celle und die Polizei weitergeleitet. Die Markierungsmaterialien seien entsprechend zertifiziert und weisen die erforderliche Rutschfestigkeit auch bei Nässe auf.