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ALLRIS - Auszug

01.11.2022 - 2 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Fündeling belehrt Frau Bührmann gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihr nach den §§ 40 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie Frau Bührmann durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.