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ALLRIS - Auszug

15.03.2022 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder Eva Lietzm...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Kämpfert belehrt die neuen Ortsratsmitglieder Eva Lietzmann und Siegfried Meier gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.