05.07.2022 - 4 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neustadt/Heese
- Gremium:
- Ortsrat Neustadt/Heese
- Datum:
- Di., 05.07.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Glascontainer Danziger Straße (TOP 15 am 15.03.2022)
Frau Kämpfert erklärt, der Glascontainer in der Danziger Straße sollte zum Jahresende entfernt bzw. in den Wendehammer der Birkenstraße umgesetzt werden. Allerdings sei dies, aufgrund eines Personalwechsels bei der Stadt, nicht umgesetzt worden. Problematisch seien weiterhin die Glasscherben vor dem Kinderspielplatz. Sodann beschließt der Ortsrat einstimmig, die Verwaltung möge die Container entfernen oder in den Wendehammer Birkenstraße umsetzen zu lassen.
Antwort FD 32.3 (Straßenverkehr)
Die Firma Remondis hat sich den Bereich angesehen. Der Wendehammer in der Birkenstraße kommt leider nicht in Frage, da es dort keine Wendemöglichkeit mit dem LKW gibt.
Eine ersatzlose Entfernung ist aufgrund vertraglicher Regelungen nicht möglich (siehe nachfolgende Stellungnahme des Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, die von der Verwaltung auszugsweise im Rahmen der Sitzung zitiert wird):
Betreff: Aufstellen und Vorhalten von Altglascontainern in den Ortsteilen
„Die dualen Systeme betreiben in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein System zur flächendeckenden Entsorgung von restentleerten Verpackungen im Sinne der Abschnitte 3 und 4 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05. Juli 2017 in seiner jeweiligen Fassung. Die Sammlung ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 VerpackG auf die vorhandenen Sammelstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger („örE“ – hier der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle - ZAC) abzustimmen, in deren Gebiet sie eingerichtet wird. Für die Abstimmung wurde eine Abstimmungsvereinbarung zwischen den dualen Systemen und dem ZAC als örE geschlossen Der Abschluss sowie jede Änderung dieser Vereinbarung bedürfen gem. § 22 Abs. 7 S. 2 VerpackG der Zustimmung des örE sowie von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmungsvereinbarung beteiligten Systeme.
Gegenstand der getroffenen Vereinbarung ist die Abstimmung zwischen den Systemen und dem örE nach § 22 VerpackG über die Ausgestaltung eines Erfassungssystems für restentleerte Verpackungen privater Endverbraucher gem. § 14 Abs. 1 VerpackG im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle. Unter das Verpackungsgesetz fallen als Verpackungen auch Glasverpackungen (Flaschen, Gläser, Pharmazie- und Kosmetikglas; 2-fargetrennte Glas – Weiß- und Buntglas). Die Systeme betreiben die Sammlung von restentleerten Verpackungen gem. § 14 Abs. 1 VerpackG im Einvernehmen mit dem örE und soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind die Systeme berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch von ihnen beauftragte Dritte erfüllen zu lassen. Die den Systemen nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten müssen sie auch bei der Beauftragung Dritter beachten und die Einhaltung dieser Pflichten durch die Drittbeauftragten sind sicherstellen. Die Systeme stellen insbesondere sicher, dass Beeinträchtigungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungssysteme durch den Betrieb ihres Sammelsystems unterbleiben. Die dualen Systeme haben die Erfassungsleistung für Glasverpackungen ab 01.01.2022 bis 31.12.2022 im Vertragsgebiet NS 106-GE (Zweckverbandsgebiet Celle) neu ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte für den Zeitraum an Fa. Remondis, Niederlassung Hannover, Hansastr. 12, 30419 Hannover.
Das zwischen den Parteien abgestimmte, durch die Systeme im Gebiet des örE einzurichtende bzw. eingerichtete Erfassungssystem für u.a. Verpackungen aus Glas ist in der Anlage 4 zu der getroffenen Abstimmungsvereinbarung festgelegt (Systemfestlegungen - Systembeschreibung). Nachfolgend aufgeführte Änderungen des in den Anlagen 3 festgelegten Erfassungssystems für restentleerte Verpackungen bedürfen einer vorherigen Zustimmung des örE, die in Form einer Änderung dieser Abstimmungsvereinbarung – hier in der Anlage 4 - zu dokumentieren wäre und erst wirksam wird, wenn diese Dokumentation erfolgt ist: Hierunter fällt unter anderem die Abweichungen in der jeweils angegebenen Bereitstellung von Sammelcontainern, die zu einer wesentlichen Veränderung der Containerdichte und/oder Containerstandortdichte führen; eine wesentliche Veränderung liegt insbesondere vor, wenn sich hierdurch die tatsächliche Containerstandortdichte pro Einwohner um mehr als 5% verändert, welches bei einer Abschaffung eines Containerstellplatzes in einem Ortsteil vermutlich der Fall wäre.
Das Sammelsystem, dem sich das System im Zweckverbandsgebiet bedient, um die Rücknahme von Glasverpackungen sicherzustellen, ist ein sog. Bringsystem i.S.d. § 14 Abs. 1 VerpackG. Die Systembeschreibung aus Anlage 4 der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung sieht vor, dass eine Standplatzdichte im Zweckverbandsgebiet von ca. 201 Depotcontainerstandplätzen durch die System bzw. durch den vom System Beauftragten Dritten vorzuenthalten ist. Der Auftragnehmer (in dem Fall der Beauftragte Dritte der Systeme, der die Ausschreibung „gewonnen“ hat) hat die Genehmigung zur Sondernutzung der ausgewiesenen Plätze bei der Stadt Celle sowie Stadt Bergen und den Samt-/Gemeinden im Landkreis Celle einzuholen bzw. Depotcontainerstandplätze auf privaten Flächen einzurichten und zu entsorgen.
Die Container sind dort, wo die Abfälle anfallen, flächendeckend aufzustellen, so dass auch Bürger, die über kein Fahrzeug verfügen, ohne Schwierigkeiten Zugang haben. Dabei soll in der Regel eine Behälterdichte von ca. 500 Einwohnern pro Stellplatz angestrebt werden, welche aktuell sogar bereits unterschritten wird. Die Stadt Celle kommt als öffentliche Gebietskörperschaft ihrer Mitpflicht der Sicherstellung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Verpackungen nach, indem sie in Absprache mit dem örE bzw. hier dem vom Dualen System Beauftragten Unternehmen den Standort für die Wertstoffcontainer bestimmt und eine gemeindeeigene Fläche für die Aufstellung der Container zur Verfügung stellt.
Eine Abschaffung einer Wertstoffinsel/Containerstandortes ist ohne Änderung der Abstimmungsvereinbarung nicht möglich bzw. rechtlich nicht möglich, da hierdurch die o.g. Behälterdichte weiter unterschritten und das bereitgestellte Sammelsystem des Systems gestört würde.
Eine Verlegung eines Containerstandortes ist nur unter der Auflage möglich, dass die o.g. Behälterdichte eingehalten wird. Es darf hierbei aber keine Verlegung von Standplätzen aus einem Ortsteil in einen anderen vorgenommen werden, da dadurch in einem Ortsteil ohne Containerstandplatz die Dichte der Behältnisse wieder unterschritten und das Bringsystem gestört würde.
Eine bewusst geführte Nichtaufstellung von Containern würde zum Verstoß gegen § 14 Abs. 1 VerpackG und der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung der Systeme und dem örE führen. Ein solches Vorgehen würde dann im Rahmen der abfallrechtlichen Aufsichtsfunktion der Unteren Abfallbehörde ggf. sanktioniert werden und dem örE würde zusammen mit den Systemen auferlegt werden, die Rücknahme von restentleerten Verpackungen sicherzustellen, welches durch Wiederaufstellung von abgeschafften Containerstellplätze sichergestellte werden würde. Hierfür würde sich das System oder dessen Beauftragter wieder den Gebietskörperschaften, in dem Fall der Stadt Celle, bedienen.
Sie als Stadtverwaltung haben wie oben beschrieben die Möglichkeit im Rahmen der von Ihnen genehmigten der Sondernutzung von kommunalen Flächen dem Beauftragten Dritten der Systeme (aktuell Fa. Remondis) eine andere kommunale Fläche, die sich von der Entfernung zur vorherig zur Verfügung gestellten Abstellfläche nicht gravierend unterscheiden darf, da sonst die Behälterdichte von ca. 500 Einwohnern pro Stellplatz unterschritten wird, vertraglich zur Verfügung zu stellen.
Eine Abschaffung eines Altglascontainerstellplatzes ist unter aktuellen Umständen nicht möglich und wird seitens des örE’s auch aktuell keine Zustimmung finden.“
Für Rückfragen stehen wir Ihnen oder auch dem anfragenden Ortsrat gerne zur Verfügung.
Mittwoch, 1. Juni 2022
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Matthis Heidenreich
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
- Sachgebietsleiter Behörden -
Braunschweiger Heerstraße 109
29227 Celle
Daher wird der Ortsrat gebeten, einen anderen Standort vorzuschlagen. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, ob ggf. eine städtische Fläche (auf dieser sich evtl. schon andere Container z. B. Altkleidercontainer befinden) in der Nähe in Betracht kommt.
Ortsratsmitglied Meier berichtet, etwa 100 Meter weiter in der Königsberger Straße (neben Haus-Nr. 8) befinde sich rechts neben der Einfahrt zu einem Garagenhof eine öffentliche Fläche auf der sich auch ein Verteilerkasten befinde.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ortsrat mehrheitlich mit einer Gegenstimme den neuen Standort vorzuschlagen mit der Maßgabe, dass die Bäume erhalten werden sollen.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Betreiberfirma war nochmals mit dem verantwortlichen Fachdienst vor Ort. Der Wendehammer in der Birkenstraße wurde in diesem Rahmen mit einem Laser vermessen. Der Durchmesser von 18 Meter entspricht genau dem Wendekreis des LKWs. Daher können die Container nun doch dorthin versetzt werden. Sollten dort Fahrzeuge parken, könne es sein, dass sich die Leerung etwas verzögert. Die Container wurden bereits umgesetzt und der alte Standort gereinigt.
Der vom Ortsrat ebenfalls vorgeschlagene Standort in der Königsberger Straße ist aufgrund der Abstandsregelung zur Wohnbebauung eher nicht geeignet. Der Betreiber befürchtet hier, dass es Probleme mit der Nachbarschaft geben könnte.
- Garnseeweg/Ecke Ententeich – Schraffierungen (TOP 16 Nr. 1 am 15.03.2022)
Ortsratsmitglied Haberkorn bitte um Prüfung, ob dort Schraffierungen angebracht werden können, da die Fahrzeuge (meistens Schüler) bis in den Kreuzungsbereich parken.
Antwort FDL 66 (Tiefbau):
Mehrfache Überprüfungen vor Ort haben ergeben, dass der vorgeschriebene Abstand von fünf Metern eingehalten wird, es ergibt sich deshalb kein Handlungsbedarf.
Der Ortsrat widerspricht der Aussage des Fachdienstes 66. Dort stünden immer viele Fahrzeuge, lediglich in der Mittagszeit und nach Dienstschluss entspanne sich die Situation.
