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ALLRIS - Auszug

16.11.2022 - 5 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Kämpfert belehrt Frau Bierschwale-Rose gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihr nach den §§ 40  42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie Frau Bierschwale-Rose durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.