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ALLRIS - Auszug

03.11.2022 - 5 Wiederherstellung Bultstraße in Form der ursprü...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt stellt den oben angeführten Antrag vor. Er wisse, es gebe vielen Straßen mit einem entsprechenden Bedarf.

 

Anschließend trägt die Verwaltung die Antwort der Fachverwaltung (Fachbereichsleiter Verkehr und Technische Dienste) vor:

Inhaltlich bedeutet der Antrag letztlich die Grundsanierung der Straße, weil nur so zukunftsfähige Baumstandorte und die Aufteilung des Straßenraumes neu geordnet werden. Das bedeutet, dass es sich um eine Investitionsanmeldung handelt und die Umsetzung Straßenausbaubeitragspflichtig wäre. Der Rat hat in 2021 beschlossen bis Ende 2023 keine neuen Maßnahmen für die Grundsanierung von Straßen in den Haushalt einzustellen, weil bis dahin eine Entscheidung über die Zukunft/die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vom Rat getroffen werden soll.

Insofern ist der Zeitpunkt für diesen Antrag zu früh und er müsste abgelehnt werden.

 

Ortsratsmitglied Ehlers erklärt, alle Ortsräte wollen ihre Ortsteile aufwerten und begrünen. Da nicht nur bei der Bultstraße Bedarf bestehe, sollte der Ortsrat zunächst die Straßen priorisieren. Wo bestehe Handlungsbedarf, wo sei es sinnvoll Bäume anzupflanzen (Leitungen müssen berücksichtigt werden), wo mit normaler Sanierung und wo mit einer Grundsanierung (Anwohner-Beiträge).

 

Ortsratsmitglied Schrader erläutert, der Antrag umfasse nur Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger nicht belasten würden. Es handele sich nur um einen ersten Aufschlag. Dem pflichtet Ortsratsmitglied Wonnenberg bei.

 

Beratendes Mitglied Schoeps berichtet, ihm sei im Verkehrsausschuss gesagt worden, dass die Straßen so in Ordnung seien und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Er empfehle im Rat einen Antrag zu stellen für den Klimaschutz Bäume zu pflanzen und keine Grundsanierung vorzunehmen.

 

Ortsratsmitglied Ehlers stellt sodann den Änderungsantrag, dass die Verwaltung gebeten werde bis zur nächsten Ortsratssitzung zu überprüfen, welche Maßnahmen zur Aufwertung des Straßenraumes im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in den südlich der Fuhse liegenden Quartieren möglich sind.

Insbesondere seien hierbei folgende Fragen zu beantworten:

-          In welchen Straßen besteht ein dringender Handlungsbedarf?

-          Wo ist es sinnvoll, Bäume und/oder Gehölze anzupflanzen und ist dies überhaupt ohne eine Grundsanierung möglich?

-          Welche Maßnahmen sind diesbezüglich insgesamt erforderlich und mit welchen Konsequenzen wäre dies für die Anwohner verbunden?

-          Darstellung der voraussichtlichen Kosten mit Auswirkungen auf den Haushalt.

Zur weiteren Erörterung des Themas regen wir eine Ortsbesichtigung an.

 

Ortsratsmitglied Trenkenschu erklärt, viele Straßen seien schlecht ausgebaut. Allerdings müsse eine Sanierung bezahlbar bleiben. Zudem sollten keine Parkplätze entfallen, da die Menschen auf die Autos angewiesen seien.

 

Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, in seinem Antrag stehe nichts von einer Grundsanierung. Es gehe um Pflegemaßnahmen und Verschönerung der Seitenstreifen. Gemäß der Grünflächensatzung sei zudem das Parken auf den Seitenstreifen verboten. Hierzu moniere er, dass keine Kontrollen stattfinden.

 

Ortsratsmitglied Ehlers erklärt, er finde den Antrag der CDU für zielgerichteter. Daher stelle er diesen Antrag und bittet gemäß § 7 der Geschäftsordnung darüber abzustimmen.

 

Die Sitzung wird einvernehmlich von 19:00 bis 19:07 Uhr für eine Bürgeranmerkung unterbrochen. Ein Anwohner der Bultstraße berichtet in diesem Rahmen, dass wenn die Leute gemäß der Straßenverkehrsordnung dort parken würden, kämen keine anderen Autos mehr durch (zumal es immer mehr SUV gebe). Daher rden die Anwohner halb auf dem Seitenstreifen stehen.

 

Ortsratsmitglied Ehlers beantragt das Ende der Diskussion. Der Ortsrat stimmt dem einstimmig zu.

 

Da im Ortsrat Uneinigkeit besteht, über welchen Antrag nun abgestimmt werden muss, verliest die Verwaltung § 7 „Änderungsanträge“ der Geschäftsordnung:

Zu jedem Punkt der Tagesordnung können bis zur Schlussabstimmung schriftlich oder mündlich Änderungsanträge gestellt werden. Wird ein Änderungsantrag angenommen, so gilt der veränderte Antrag als neue Beratungsgrundlage.

 

Sodann verliest Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt den Antrag der CDU. Dieser wird mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.

Somit ist der Antrag von Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erledigt.