16.02.2023 - 12 Haushaltsplan 2023 - Eigenbetrieb Celler Zuwand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 16.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Leiter des Eigenbetriebes Herr Nothdurft führt zur Frage, warum der Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur den Haushalt über 2024 hinaus plant, wie folgt aus:
Die Celler Zuwanderungsagentur ist ein Eigenbetrieb mit einem kommunalen Zweig (Unterbringung der der Stadt Celle zugewiesenen Geflüchteten und die Aufgabe der Integration) und einem Dienstleistungszweig in Form einer Verwaltungsvereinbarung mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Unterkunft an der Hohen Wende als Außenstelle der LAB Braunschweig). Nur für Letzteres gilt die Befristung auf den 30.09.2024 und nicht für die formale Existenz des Eigenbetriebes.
Der Eigenbetrieb hat einen Haushaltsplan gemäß § 178 Abs.1 Nr. 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 113 und § 118 NKomVG aufzustellen. Bestandteil des Haushaltsplanes ist nach § 9 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, die die in § 1 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 KomHKVO genannten Ansätze in den Haushaltsplan einbezieht.
Das erste Planungsjahr ist dabei nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 KomHKVO das Haushaltsjahr, dass demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll, also in diesem Fall das Jahr 2022. Das heißt, bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 sind die Jahre 2022 bis 2026 zu berücksichtigen bzw. zu beplanen.
Nach § 6 Satz 2 der Betriebssatzung für die Celler Zuwanderungsagentur hat die Betriebsleitung die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung nach § 118 NKomVG zusammen mit dem Haushaltsplan über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat zur Beschlussfassung weiterleitet. Dies ist mit der Vorlage BV/285/22 für den Haushalt 2023 erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
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öffentlich
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