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ALLRIS - Auszug

29.06.2023 - 20 Anträge zur Aufhebung der Straßenausbaubeitrags...

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Wortprotokoll

Es liegen drei Anträge vor, die einzeln abgestimmt werden müssen. In der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs sind dies:

  • Antrag Nr. AN/0060/23 der AfD-Fraktion;
  • Antrag Nr. AN/0034/23 der SPD-Fraktion;
  • Antrag Nr. AN/0200/23 der Fraktion der Unabhängigen.

Ratsvorsitzender Falkenhagen erläutert den Abstimmungsvorgang. Die SPD-Fraktion ist gegen die vorgeschlagene Abstimmungsfolge. Sie schlägt vor, über den ihrer Auffassung nach weitestgehendsten Antrag zuerst abzustimmen.

 

Die Verwaltung erläutert, dass die vorliegenden Anträge im Kern dieselbe Zielrichtung

haben, nämlich, die Satzung abzuschaffen. Jeder Antrag verfolge das Ziel unter anderen

Modalitäten. Das bedeutet, dass keine Wertung vorgenommen werden könne, welcher

Antrag umfassender als der andere ist. Somit habe jeder Antragsteller einen Anspruch

darauf, dass sein Antrag abgestimmt wird. Möglich wäre, dass nur ein Antrag einen positiven

Beschluss bekommt, dass kein Antrag einen positiven Beschluss bekommt oder sogar mehrere Anträge ein positives Votum erhalten. In letztem Fall müsse

eine alternative Abstimmung durchgeführt werden, wonach derjenige den Zuschlag

bekomme, der am Ende mehr Ja-Stimmen auf sich vereinigen kann.

 

Ratsherr Brammer ist dagegen und hält an seiner Meinung fest.

 

Ratsherr Ohl schlägt vor, durch Beschluss die Reihenfolge der Abstimmung festzulegen.

 

Ratsvorsitzender Falkenhagen verweist auf die Geschäftsordnung. Demnach trifft der Ratsvorsitzende die Entscheidung.

 

Auf Vorschlag des Ratsvorsitzenden wird die Sitzung von 19:49 Uhr bis 19:58 Uhr unterbrochen.

 

Ratsvorsitzender Falkenhagen erläutert die Möglichkeiten einer Entscheidungsfindung. Die eine Möglichkeit wäre, eine alternative Abstimmung auf einem Stimmzettel durchzuführen. Die andere Möglichkeit wäre, jeden der noch auf dem Tisch liegenden Anträge separat abzustimmen und dabei feststellen, welche Anträge mehrheitsfähig sind um dann in einer zweiten Runde weiter abzustimmen. Beide Wege wären gleichberechtigt. Die Entscheidung darüber, wie verfahren werden solle, obliege dem Ratsvorsitzenden.

 

Dieser habe sich dafür entschieden, über jeden Antrag einzeln abzustimmen.

 

Erste Stadträtin Mrotzek weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung an die rechtlichen Gegebenheiten gebunden ist, nach denen Kommunen, die nicht dauerhaft finanziell leistungsfähig sind, für Kompensationen zu sorgen haben. Das Fehlen einer Kompensation sei ein Rechtsverstoß, der umfassende Konsequenzen für die künftige Handlungsfähigkeit einer Kommune nach sich ziehen würde und gegen den Oberbürgermeister Dr. Nigge remonstrieren müsse.

 

Jede Fraktion/Gruppe erhält nun die Gelegenheit, sich zu ihrem Antrag zu positionieren.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann plädiert dafür, parteiübergreifend mittels einer nur minimalen Erhöhung der Grundsteuer B die Ungerechtigkeit, die mit der Erhebung von Straßenausbaugebühren verbunden ist, abzuschaffen. Rechtlich eindeutig sei, dass ohne direkte Kompensation eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht möglich ist. Jeder müsse einen Minimalbetrag für die Allgemeinheit aufbringen.

 

Ratsherr Wille stellt heraus, dass alle im Rat vertretenen Fraktionen die Straßenausbaubeiträge abschaffen und eine Entlastung der Bürger zum Ziel haben. Diese Einigkeit ende allerdings in der entscheidenden Frage, wie und auf welchem Wege das Ziel erfolgreich, verlässlich und nachhaltig erreicht werden könne. Haushaltsrechtlich stehe zur Kompensation der Einnahmeausfälle allein die Grundsteuer zur Verfügung. Eine Steuererhöhung schließe die CDU – gerade vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage vieler Privathaushalte – aus. Daher müsse zunächst ein leistungsfähiger und konsolidierter Haushalt im Fokus des Handelns stehen und verlässlich sicherstellen, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden können, ohne die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle zu belasten. Zukünftige Sanierungen, wie z. B. die der Burger Landstraße, Zugbrückenstraße oder des Wilhelm-Heinichen-Rings könnten den finanziellen Rahmen sprengen und es sei zu befürchten, dass weitere Grundsteuererhöhungen unvermeidbar wären. Die CDU-Fraktion wolle die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf der Basis eines konsolidierten und leistungsfähigen Haushaltes erreichen.

 

Ratsherr Schoeps weist auf die historische Chance hin, in Celle die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, müsse die leichte Erhöhung der Grundsteuer in Kauf genommen werden.

 

Ratsherr Brammer plädiert dafür, die Straßenausbaubeiträge ohne Ausgleich des Einnahmeverlustes abzuschaffen. Die SPD stufe die Rechtsauffassung der Verwaltung als Vermutung ein, die ihrer Ansicht nach nicht als Grundlage für die Entscheidung, ob die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollen, dienen dürfe. Sollte nach einer Überprüfung des Beschlusses die Kommunalaufsicht feststellen, dass die Entscheidung rechtswidrig war, müsse sowieso erneut über die Abschaffung beraten werden.

 

Ratsherr Trenkenschu gibt zu bedenken, dass die Grundsteuer grundsätzlich nicht zweckgebunden ist. Zudem würde eine Grundsteuererhöhung zugunsten der Finanzierung der Straßenausbaubeiträge für viele Bürgerinnen und Bürger eine Mehrfachbesteuerung bedeuten. Eine ungerechte Beitragssatzung dürfe nicht durch eine ungerechte Steuerbelastung ersetzt werden. Daher lehne die AfD-Fraktion grundsätzlich die Erhöhung der Grundsteuer zwecks Kompensation der Straßenausbaubeiträge ab.

 

Ratsherr Trenkenschu beantragt eine geheime Abstimmung.

 

Nach Meinung von Ratsherrn Ohl sei es verantwortungslos, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ohne Kompensationsmaßnahmen zu beschließen. Heute bestehe die Möglichkeit, eine rechtssichere Entscheidung inklusive Kompensationsmaßnahmen zu treffen, die nachhaltig Bestand habe. Alles andere dürfe den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugemutet werden.

Ratsherr Ohl beantragt geheime Abstimmung, aber lediglich für den Antrag der Unabhängigen.

 

Ratsvorsitzender Falkenhagen fasst zusammen: Es ist von der AfD-Fraktion geheime Abstimmung über alle Anträge beantragt worden. Ratsherr Ohl hat geheime Abstimmung über den Antrag der Unabhängigen beantragt.

 

Der Rat befürwortet geheime Abstimmung über alle Anträge mit 25 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums abgestimmt.

 

Zunächst der SPD-Antrag vom 28.01.2023, danach der Antrag der AfD datiert vom 09.02.2023 und schließlich der Antrag der Unabhängigen vom 22.06.2023.

 

Der Rat bestimmt mehrheitlich Ratsfrau Fiß, Ratsfrau Völkers und Ratsherrn Schoeps als Zähler.

 

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Die geheimen Abstimmungen zu den drei Anträgen haben zum Ergebnis, dass sowohl der SPD-Antrag abgelehnt wurde als auch der AfD-Antrag und ebenfalls der Antrag der Unabhängigen.