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ALLRIS - Auszug

09.02.2023 - 8.1 Haushalt 2023 - Haushaltsrelevante Anträge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu AN/0016/23hrt der Oberbürgermeister aus, dass für den Neubau einer öffentlichen Toilette am Bahnhof seitens der Verwaltung der östlich gelegene Vorplatz, auf dem derzeit Fahnenmasten stünden, favorisiert werde. Dabei handelt es sich um ein stadteigenes Grundstück. Die Kosten für eine öffentliche, selbstreinigende Toilette würden sich schätzungsweise auf 350.000 € belaufen. Herr Brammer gibt an, dass er grundsätzlich mit dem Standort einverstanden wäre. Herr Ohl fragt an, ob somit auch der „Runde Tisch“ mit der Deutschen Bahn eingestellt werden würden. Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass aufgrund ausbleibender Ergebnisse keine weiteren Gespräche mit der Deutschen Bahn zu den Toiletten geführt werden würden und die Stadt Celle auch nicht selbst die Toiletten im Bahnhofsgebäude betreiben bzw. dies finanzieren würde.

 

Herr Trenkenschu begrüßt den Vorschlag seitens der Verwaltung zu den öffentlichen Toiletten am Bahnhof. Herr Fuchs gibt an, dass eine Realisierung des Bauvorhabens eher in 2024 stattfinden würde und für 2023 lediglich die vorbereitenden Planungen realistisch wären. Herr Bellgardt äert dazu, dass eine Planung in 2023 möglich wäre, und die Maßnahme dann in 2024 baulich durchgeführt werden könnte. Herr Espe macht den Vorschlag die vollen Mittel in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen und diese dann in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

 

Herr Ohl merkt an, dass er den Standort für die öffentlichen Toiletten nicht passend findet. Er sieht den Standort eher auf der Seite des ZOB, hier wäre der Zugang für die Gäste des Busbahnhofes einfacher und die Fahrgäste der Deutschen Bahn könnten über die Überführung Richtig Parkhaus zu den Toiletten gelangen. Er sehe die Toilettenanlage eher im Bereich der Fahrradabstellanlagen. Grundsätzlich sollte die Standortfrage noch geklärt werden und die vollen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant werden. Weiterhin stellt er fest, dass die beiden ursprünglich gestellten Anträge (AN/0016/23 und AN/0031/23) bei dieser Umsetzungsvariante entbehrlich wären. Herr Fuchs gibt an, dass erstmal nur Planungskosten eingestellt werden sollten, da die Standortfrage noch offen sei. Der Standort vor dem Bahnhof Richtung Innenstadt sei nicht optimal. Der Ausschuss empfiehlt mit 5 Stimmen im Haushalt 2023 80.000 Euro für Planungsleistung zu veranschlagen und für das Jahr 2024 Baukosten in Höhe von 250.000 Euro. Der Gegenvorschlag in 2023 die kompletten Mittel einzustellen, erhielt hingegen nur 4 Stimmen.

 

Zu AN/0031/23 gibt Herr Ohl an, dass mit der zuvor empfohlenen Umsetzung dieser Antrag behandelt und erledigt sei. Herr Dr. Rodenwaldt führt an, dass bei der Standortfrage der Toilettenanlage auch der Ortsrat Neuenhäusen mit eingebunden werden sollte.

 

Herr Trenkenschu erläutert den gestellten Antrag AN/0033/23. An den Verkehrsknotenpunkten in Celle sollten entsprechende „Countdown-Ampel“r alle beteiligten Verkehrsteilnehmer angebracht werden. So kann jeder Verkehrsteilnehmer sehen, wie lange eine Rotphase sei und wie viel Zeit noch in der Grünphase bleibe.

 

Herr Pohlmann führt zu diesem Antrag aus, dass in Celle eine verkehrsabhängige Steuerung installiert sei. Die Ampelanlagen würden demnach das Verkehrsaufkommen individuell messen und abhängig davon in Grün- und Rotphasen schalten. Die dafür beschaffte Hard- und Software ist darauf abgestimmt. Seit 2004 wird ein entsprechendes Verkehrsmanagement vorangetrieben. Zudem stehen die Polizei Celle sowie der ADAC den „Countdown-Ampeln“ eher negativ gegenüber. Da der Countdown die entsprechenden Verkehrsteilnehmer mit der ablaufenden Zeit negativ unter Druck setzen könnte. Es sei zudem nachweisbar, dass diese Ampelinstallationen zu mehr Unfällen führen würden. Für die Anschaffung würden Mittel in Höhe von 160.000 bis 180.000 Euro pro Verkehrsknotenpunkt benötigt. 8-12 große Verkehrsknotenpunkte kämen in Betracht, allerdings distanziere sich die Verwaltung von den Installationen solcher Ampeln. Herr Trenkenschu gibt an, man könne diese Ampeln auch nur für den Fuß- und Radverkehr anbringen. Der Antrag wird mit 9 Stimmen nicht empfohlen.

 

Zu AN/0056/23 erläutert Herr Ohl, dass 5 zusätzliche Stellen gefordert werden. Der Antrag ist in 3 Positionen aufgeteilt. Zunächst sind 2 Stellen für die Bauaufsicht zur Kontrolle von Bauauflagen gefordert. Die Aufgabe dieser Stellen solle hauptsächlich die Kontrolle der Einhaltung der Bebauungspläne sein.

 

Zu der zweiten Position führt Herr Ohl aus, dass für die untere Naturschutzbehörde 2 Stellen gefordert werden, da dort derzeit nur zwei 30-Stunden-Stellen und eine 26-Stunden Kraft tätig wären. Hierzu gehören hauptsächlich Stellungnahmen von der unteren Naturschutzbehörde.

 

Zudem ist eine dritte Position im Antrag aufgeführt, nämlich 1 Stelle für das Schulamt für die Umsetzung der Digitalisierung.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass bei den Kontrollen der Baugebiete zunächst die jetzt anhängigen Rechtsverfahren abgewartet werden sollten. Zur Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde ist ein zusätzlicher Baumkontrolleur zur Entlastung des Bereiches eingestellt worden.

 

Dem Antrag für die zusätzliche Stelle im Bereich Digitalisierung könne die Verwaltung nicht entsprechen, da bereits eine entsprechende Stelle besetzt wurde.

 

Frau Mrotzek gibt an, dass der Bauaufsicht schon eine zusätzliche Verfügungsstelle zur Entlastung bereitgestellt wurde.

 

Frau Kuhls führt aus, dass für die untere Naturschutzbehörde noch Personalbedarf bestünde. Zu den Aufgaben würden die Umsetzung von Maßnahmen in Naturschutzgebieten, naturschutzrechtliche Stellungnahmen und  weitere Aufgaben aus der Vereinbarung „Der Niedersächsische Weg“ gehören. Eine Stelle würde im Bereich der unteren Naturschutzbehörde benötigt werden, die andere im Umweltbereich.

 

Herr Falkenhagen erkundigt sich, ob die Stellen bereits in der aktuell vorliegenden Veränderungsliste eingeplant seien. Der Oberbürgermeister verneint dies, bewertet den Bedarf aber als begründet.

 

Herr Ohl führt aus, wenn der Bedarf nicht auskömmlich sei, müsse durch den Fachausschuss darüber berichtet werden. Des Weiteren möchte er wissen, ob der KOD (Kommunale Ordnungsdienst) mit der Eingruppierung 9a nicht auch die Befähigung hätte die Kontrolle der Außenanlagen durchzuführen. Der Oberbürgermeister gibt an, dass die baurechtliche Bewertung nicht nur vor Ort durchzuführen sei. Frau Thomsen erhält das Wort und gibt an, dass der baurechtliche Aspekt auch bewertet werden müsse und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Dies müsse fachkompetent beurteilt werden. Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass es entsprechende B-Plan gäbe und der KOD dies beurteilen könne. Herr Ohl fragt an, ob das Personal des KODs dafür ausreichend sei. Der Oberbürgermeister weist noch daraufhin, dass anhängige Rechtsverfahren abgewartet werden sollten und die großen Baugebiete schon kontrolliert werden würden. Eine endgültige Bewertung des entsprechenden Personalbedarfs sei aber erst möglich, wenn man die tatsächliche Anzahl und Dauer der Rechtsprüfungsverfahren valide einschätzennne.

 

Herr Fuchs fragt an, ob auch eine Möglichkeit der Auswertung beispielsweise über Google Earth bestünde. Frau Kuhls gibt an, dass eine Ortung über Luftaufnahmen auch möglich sei und die Verwaltung dies auch bereits nutze. Herr Schoeps gibt zu bedenken, dass der KOD aktuell keine Corona-Auflagen mehr kontrollieren müsse und für andere Aufgaben verwendet werden könne.

 

Die erste Position des Antrages empfiehlt der Ausschuss mit 7 Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

Die zweite Position wird mit 8 Stimmen und 1 Enthaltung empfohlen mit der Abänderung eine Stelle in der unteren Naturschutzbehörde einzurichten und eine im Umweltbereich.

Die dritte Position wird in dem Sinne abgeändert, dass die Stelle in der Schulverwaltung nicht benötigt wird. Dem stimmt der Ausschuss mit 7 Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

 

Zu AN/0057/23hrt Herr Ohl aus, das eine Erhöhung des Ansatzes der „Bunten Liste“ auf Grund der Energie- und Personalkostensteigerung beantragt wird. Die bezuschussten Institutionenmüssten nach wie vor die Leistung trotz steigender Kosten erbringen und zudem die Folge der Inflation verkraften.

Herr Falkenhagen gibt an, dass die städtischen Projekte auch nicht mehr Mittel erhalten würden. Herr Fuchs bittet die Verwaltung um eine Einschätzung. Herr Peters führt hierzu aus, dass sich der Ansatz für die „Bunte Liste“hrlicher auf 15.500 Euro belaufe. Bei Überzeichnung des Programmes würden die Mittel prozentual aufgeteilt werden. Herr Ohl fragt bezüglich der Überzeichnung nach. Herr Peters führt fort, dass das Programm überzeichnet war, aber die Mittel ausreichend waren, wenn man berücksichtige das sich auch Institutionen aus anderen Landkreisen beworben hätten. Der Ausschuss spricht sich mit 4 Stimmen gegen den Antrag und 5 Enthaltungen aus.

 

Herr Brammer zieht den Antrag AN/0059/23 zurück.

 

Die FDP-Fraktion stellt den Antrag AN/0245/22-1r die Haushaltsberatung für 2024 zurück.

 

Zum AN/0284/22-1sst der Ausschussvorsitzende vom Antragsteller ausrichten, dass dieser den Antrag insoweit abändere, dass die Stelle des Fördermittelmanagers zunächst nur für die nächsten 3 Jahre eingerichtet werden solle. Der Oberbürgermeister gibt an, dass die Verwaltung keinen Bedarf an einem Fördermittelmanager sieht. Herr Ohl führt an, dass grundsätzlich eine Vernetzung unter den Fachdienstleitern mit anderen Kommunen vorausgesetzt werde und in der Verwaltung selber auf die Informationsbeschaffung für Fördermittelprogramme geachtet werden solle. Der Oberbürgermeister stellt auch nochmal fest, dass dies eine Kommunikationsfrage sei und er die Verwaltung in der Hinsicht vernünftig aufgestellt sehe. Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung einer Stelle eines Fördermittelmanagers mit 6 Stimmen und 2 Enthaltungen nicht.

 

Da die Antwort zum Antrag AN/0331/22-1 am selben Tag der Sitzung veröffentlicht wurde, unterbricht der Ausschussvorsitzende die Sitzung um 19:05 und gibt insbesondere dem Antragssteller die Möglichkeit, sich mit der Antwort der Verwaltung auseinandersetzen zu können. Die Sitzung wird um 19:11 fortgesetzt.

 

Herr Brammer führt zu dem Antrag aus, dass die Verwaltung in den letzten Jahren immer wieder erwähnt habe, in welch schlechtem Zustand die Schultoiletten sein würden. Die Beantwortung des Antrages suggeriert ihm, dass sich der Zustand nun erheblich verbessert habe, als von der Verwaltung vorher dargestellt. Herr Bellgardt gibt an, dass die letzten Jahre viel an den Schultoiletten gemacht wurde, gerade an den Toiletten im Turnhallenbereich und weist noch darauf hin, dass die Anlagen an den Turnhallen nicht parallel saniert werden können, da diese auch von den Vereinen genutzt werden würden. In der Beantwortung sind die laufenden und beendeten Maßnahme aufgeführt. Die Beurteilung welche Schultoiletten saniert werden sollten, erfolgt nach einem Schulnotensystem, welches der Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft ständig im Blick habe. Herr Brammer erwähnt hierzu noch, dass die Verwaltung seit 5 Jahren angebe, dass die Kinder nicht mehr in den Schulen auf Toiletten gehen möchten. Der Oberbürgermeister sagt hierzu, dass hierfür die Schuloffensive gestartet wurde, da die Schullandschaft in einem schlechten Zustand gewesen sei. Herr Ohl gibt an, dass das ganze Schulsystem betrachtet werden sollte. Bei geplanten Neubauten mache es keinen Sinn die Schultoiletten noch vorweg im Altbestand zu sanieren. Außerdem sei auch das Nutzerverhalten zu betrachten. Hier verweist Herr Falkenhagen auf eine Beratung in den entsprechenden Fachausschüssen. Der Fachausschuss spricht sich mit 5 Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die Forderungen des Antragsstellers aus, zwei Ausschussmitglieder stimmen für den Antrag.

 

Herr Trenkenschu formuliert die Forderung die Straßenausbaubeitragssatzung aufheben zu wollen und verweist auf den eigenen Antrag AN/0060/23. Dieser Antrag fällt nach Bewertung der Verwaltung ebenso wie die Anträge AN/0034/23, AN/0035/23 und AN/0045/23 unter die nicht haushaltsrelevanten Anträge für 2023. Herr Schoeps fragt an, weshalb die Anträge nicht haushaltsrelevant sein. Frau Mrotzek erklärt, dass die für 2023 geplanten Straßenausbaubeiträge in Höhe von 675.000 Euro in das Haushaltsjahr 2024 verschoben wurden, um die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in den entsprechenden Gremien zu diskutiert werden solle. Herr Brammer erläutert zu seinem Antrag, dass die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert werde.

 

Herr Schoeps gibt an, dass eine sofortige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge den Haushalt 2023 verschlechtern würde. Herr Falkenhagen entgegnet, dass die entsprechende Einzahlungsposition auf 2024 verschoben wurde, und die Anträge damit nicht haushaltsrelevant sein. Die Anträge würden jetzt auf dem formell vorgesehenen Weg durch VA und Rat beraten werden. Herr Ohl gibt an, dass die Anträge als ordentliche Anträge zwar durch den Rat entschieden werden würden, aber der Ausschuss über die Anträge abstimmen könne. Herr Falkenhagen stellt wiederholt fest, dass es sich um nicht haushaltsrelevante Anträge handele und sie deshalb nicht zur Abstimmung gestellt werden würden. Herr Brammer hingegen sehe die Anträge ebenfalls als haushaltsrelevant an. Herr Fuchs fragt an, ob die Straßenausbaubeiträge wohl 2024 fällig werden würden. Frau Kuhls geht davon aus, dass diese im Jahr 2024 wohl nicht fällig werden würden. Herr Falkenhagen stellt abschließend fest, dass der Antrag nun auf dem formell vorgesehenen Weg zu behandeln sei. Der Ausschuss folgt dieser Feststellung mit 5 Stimmen, 4 Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus.

 

Zu AN/0040/23 berichtet die Verwaltung, dass der Antrag bezüglich des Energiemanagementsystems nicht vor 2024 mit Mitteln gefördert werden würde und auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgeschlossen sei. Daher wird der Antrag vom Antragssteller zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage