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ALLRIS - Auszug

08.02.2023 - 4 Verpflichtung des Kreishandwerksmeisters Markus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bischoff belehrt Herrn Markus Duwe als beratendes Mitglied über die ihm nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn gemäß §§ 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die mündliche Belehrung wird über dieses Sitzungsprotokoll aktenkundig gemacht.