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ALLRIS - Auszug

14.06.2023 - 7 Antrag der FDP-Fraktion "Sondernutzungsgebühren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kizilyel ist aufgrund persönlicher Belange bei diesem Tagesordnungspunkt von der Beratung ausgeschlossen.

 

Herr Schoeps (Fraktion WG/Die Partei) merkt an, dass der Stadt rund 60.000 € durch die zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren entgehen würden. Er ist der Meinung, dass der Einzelhandel und die Gastronomie dank des City Managements bereits floriere und das Geld an anderer Stelle besser investiert werden könne und dringender benötigt werde.

 

Daraufhin erwähnt Frau Ostler (Beratendes Mitglied), dass es nicht allen Gastronomiebetrieben gut gehe und es aufgrund des Personalmangels und der eventuellen Erhöhung der Mehrwertsteuer weiterhin schwierig bleibe. Zudem würden durch zusätzliche Feste immer wieder die Außenflächen der Gastronomiebetriebe in der Innenstadt wegfallen, wofür die Betriebe eigentlich einen Jahresbeitrag zahlen. Frau Ostler regt an, dass die Gastronomiebetriebe in der Zukunft von der Zahlung der Sondernutzungsgebühr befreit werden sollen, sofern die Außenflächen für den jeweiligen Gastronomiebetrieb aufgrund von anderen Feierlichkeiten wegfallen würden. Frau Crolly (Innenstadtmanagement) entgegnet, dass die Außenflächen der Gastronomiebetriebe lediglich für den Celler Weihnachtsmarkt und den Celler Weinmarkt geräumt werden müssten. Ansonsten werde immer versucht, die ansässige Gastronomie mit einzubeziehen.

 

Frau Hagedorn (CDU-Fraktion) ergänzt, dass es dem Einzelhandel, genau wie der oben beschriebenen Gastronomie, auch nicht gut gehe. Herr Trenkenschu (AfD-Fraktion) pflichtet dem bei und erklärt, dass die Innenstadt gestärkt und damit einhergehend der Leerstand aufgehoben werden müsse. Auch Herr Brammer (SPD-Fraktion) begrüßt die Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie durch eine moderate Anpassung der Sondernutzungsgebühren, was wiederum zur allgemeinen Stärkung der Innenstadt beitrage.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften empfiehlt bei 6 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 2 Enthaltungen die zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie: 50 % in 2024 und ab dem 01.01.2025 zu 100 %.

 

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Anlagen zur Vorlage