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ALLRIS - Auszug

07.02.2023 - 9 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schucht erläutert die Vorlage. Mit der vorgesehenen Satzung sollen auf dem Gebiet der Hohen Wende die besonderen städtebaulichen Vorstellungen sichergestellt werden. Sofern die Stadt über das Vorkaufsrecht kein Grundstück erwirbt, ist es durch die Satzung möglich, klare Zielvorgaben für die Investoren zu nennen. So nne die zukünftige Entwicklung auf der Hohen Wende beeinflusst werden und spekulativen Investoren ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Auf die Nachfrage, ob es ein Zeitfenster für die Bewerbung gäbe und ob auch Genossenschaften oder alternative Wohnmöglichkeiten sich bewerben könnten ergänzte Herr Schucht, dass die BImA die Liegenschaft bereits auf dem Markt anbietet.

 

Jeder könne sich bewerben, es muss nur ein Konzept vorliegen, auch Teilgebote seienglich.

 

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Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht i. S. d. § 25 Abs.1 S. 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage