19.09.2023 - 5 Verordnung der Stadt Celle über das Landschafts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 19.09.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schoeps (WG) bittet darum, die Bürgerfragestunde vorzuziehen, da viele Zuschauer/innen aufgrund dieses Tagesordnungspunktes anwesend sind.
Die Ausschussvorsitzende rät davon ab, damit die Verwaltung die Gelegenheit zur Erklärung der Vorlage hat.
Die Stadtbaurätin erläutert die Vorlage.
Herr Rentsch befürwortet die Vorlage. Frau Thomsen (Bündnis 90 / Die Grünen) dankt der unteren Naturschutzbehörde für die Bearbeitung der großen Anzahl an Stellungnahmen.
Es werden aus dem Ausschuss Fragen bezüglich der Verordnung gestellt, die Herr Prof. Dr. Kaiser (Büro alw) beantwortet.
Von der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen wurde die Befürchtung geäußert, dass die Regelungen zum Ausmaß der forstwirtschaftlichen Nutzung nicht ausreichend seien und dass hier strengere Regelungen getroffen werden müssten, z. B. für das Beseitigen von Habitatbäumen, totholzreichen Uraltbäumen oder für Kahlschläge. Der Gutachter Prof. Dr. Kaiser erklärte dazu, dass strengere Regeln sicherlich wünschenswert wären, man aber die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten müsse. Die hier aufgestellten Freistellungen bzw. Erlaubnisvorbehalte liegen zum Teil schon über den Werten, die seitens des NLWKN für FHH-Gebiete vorgesehen sind, z.B. sollen in FHH-Gebieten mit Lebensraumtyp 9190 „Bodensäure Eichenmischwälder“ Kahlschläge eine Größe von 0,5 ha nicht überschreiten.
Die LSG-VO sieht hier 0,3 ha vor. Die Zahlen zu erhaltener Habitatbäume, totholzreicher Uraltbäume und Totholz entsprechen ebenfalls den Vorgaben. Würde man hier höher ansetzen, so würde man zu stark in die Rechte des Eigentümers eingreifen, sodass die Regelung unverhältnismäßig und damit anfechtbar wäre. Damit sei für den Schutz des Waldes nichts gewonnen. Die Verwaltung stellte nochmals heraus, dass bei allen Maßnahmen, die der Eigentümer vorsieht, zuvor das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müsste. Auch sind daneben die Verbote des besonderen Artenschutzes gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, woraus sich weitere Beschränkungen ergeben, deren Nichtbeachtung rechtlich strafbar ist.
Herr Ehlers unterstützt den Beschlussvorschlag als Landschaftsschutzgebiet, da die Schutzzwecke erfüllt sind und der Zutritt für die Menschen gewährleistet ist.
Herr Dr. Huber (Klimaplattform) hat Zweifel, aber begrüßt den Beschlussvorschlag. Er geht davon aus, dass bei Gefahr die Verwaltung einschreiten wird.
Weitere Fragen werden aus dem Ausschuss gestellt, die von der Verwaltung, untere Naturschutzbehörde, beantwortet werden.
Frau Thomsen wünscht zum nächsten Ausschuss einen Zwischenbericht.
Die Ausschussvorsitzende bittet um eine Unterbrechung für die Zuschauer bezüglich der Bürgerfragestunde. Der Ausschuss stimmt der Bitte zu.
- Beginn: 18:34 Ende: 18:44
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) “Kollerscher Wald“ einschließlich der Verordnungskarte (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2) sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zuweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in der anliegenden Tabelle (Anlage 3) unter Spalte 2 „Würdigung der Stellungnahmen“ aufgeführten Erledigungsvermerken.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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493,6 kB
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4
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249,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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