09.05.2023 - 11 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 09.05.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Heizkosten- und Verpflegungszuschüsse des Landes an die Schulträger
Der Elternvertreter Herr Knoblich möchte wissen, warum von diesen Mitteln nichts zur Entlastung der Eltern zur Verfügung gestellt wurde.
Der Fachdienstleiter Schulen Herr Lehmann stellt dazu klar, dass nach Abstimmung mit dem Landkreis Celle folgende einheitliche Vorgehensweise vereinbart wurde:
Laut Förderbescheid handelt es sich um eine Zuwendung gemäß § 14K Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich. Gemäß § 14K I Nr. 1 NFAG ist Zuwendungszweck die Entlastung des Schulträgers für entsprechende Mehraufwendungen.
Aufgrund der über die Förderungssumme hinaus gestiegenen Energiekosten in den Schulen, werden diese Mittel für diese Mehraufwendungen verwendet. Eine Verwendung für Lebensmittel kommt in Celle nicht in Betracht, da weder Stadt noch Landkreis als Schulträger Aufwendungen für Lebensmittel hätten.
Um 18:42 Uhr schließt sich die die Bürgerfragestunde an.
Ende des öffentlichen Teils um 18:44 Uhr
