11.05.2023 - 4 Anträge auf Förderung der sozialen Arbeit für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50.1 Soziales
Bevor über die einzelnen Anträge abgestimmt wird, erläutert Herr Siebert die Gründe, die
dazu führen, dass die Vorschläge der Verwaltung von den Zuschussanträgen abweichen.
Er teilt mit, dass die Haushaltssituation durch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst
wieder bzw. weiter angespannt ist und ein Defizit von ca. 5 bis 6 Millionen Euro erwartet
wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei den freiwilligen Leistungen Einsparungen
vorzunehmen oder zumindest keine weiteren Ausgabensteigerungen anzustreben.
Im Ergebnis weichen drei Vorschläge der Verwaltung von den Anträgen ab. Die Verwaltung
begründet dies wie folgt:
Nr. 2 Projekt Brückenbau Celle e.V.
Beantragt waren 3.000,00 €, 500,00 € mehr als 2022. Entsprechend dem Grundsatz, dass
es keine weiteren Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr geben soll, schlägt die
Verwaltung vor, weiterhin nur 2.500,00 € zu bewilligen.
Nr. 4 auris Stadt- und Regionalverband der Hörgeschädigten BS e.V.
Im Jahr 2022 gab es aufgrund nicht ausreichend nachgewiesener Tätigkeit im Stadtgebiet
Celle keine Förderung. Dieses Jahr wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.
Hieraus ging hervor, dass die Beratungsstelle in Celle nicht mehr betrieben wird, da die
Nachfrage zu gering ist. Alternativ werden Onlineberatungen angeboten, bzw. Hausbesuche
oder Termine bei auris.
Nachgewiesen wurden für das Jahr 2022 8 Unterstützungen, diese fanden online statt.
Das Haupteinsatzgebiet von auris findet man im Bereich Südostniedersachsen mit Städten
wie Wolfsburg und Salzgitter. Trotz des großen Einzugsgebietes wird die Arbeit von auris
von Kommunen und Landkreisen (ohne Braunschweig) insgesamt mit nur 1.600,00 €
bezuschusst.
Herr Siebert weist darauf hin, dass Hörgeschädigten in Leistungsbereichen wie z.B. dem
SGB II und SGB XII auf Antrag bereits kostenlos Gebärdendolmetscher zur Verfügung
gestellt werden.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, zukünftig keinen Zuschuss mehr zu
gewähren.
Nr. 5 Aidshilfe Niedersachsen Landesverband e.V.
Die beantragte Summe ist um 1.500,00 € höher als im Jahr 2022.
Als Begründung werden gestiegene Kosten (Inflation, Energie und Lohn) genannt.
Laut Antrag wurden beim Land 21.883,08 € (2022 22.454,00 €) und beim Landkreis 2023
5.000 € (2022 3.600 €) beantragt.
Der Antragsteller selbst führt im Antrag aus, dass Aids inzwischen keine tödliche Erkrankung
mehr ist, sondern als behandelbare chronische Infektion eingestuft wird. Der Fokus der
Aidshilfe liegt daher nun wie bei anderen chronischen Erkrankungen auf der
Präventionsarbeit.
Aus Sicht der Verwaltung ist es keine kommunale Aufgabe, Interessenvertretungen
chronisch kranker Menschen für Präventionsarbeit mit Zuschüssen zu unterstützen.
Zur Planungssicherheit der Aids-Hilfe e.V. schlägt die Verwaltung aber vor, in diesem Jahr
letztmalig einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu bewilligen und den Antragsteller
gleichzeitig darüber zu informieren, dass im Jahr 2024 kein Zuschuss mehr bewilligt werden
wird.
Im Anschluss an die Erläuterungen von Herrn Siebert über die Vorschläge der Verwaltung zu
den Zuschusshöhen wird hierüber diskutiert. Ratsherr Engelen hat kein Verständnis dafür,
dass im sozialen Bereich gespart wird, gerade im Bereich der Aidshilfe geht die Hilfe über
die Prävention hinaus, es wird sich dort auch um erkrankte Menschen gekümmert, Tests
angeboten und vieles andere mehr, das weit über die Arbeit des Gesundheitsamtes hinaus
geht. Er ist dagegen, dass die Förderung für die Aidshilfe reduziert oder eingestellt wird.
Ratsfrau Schrader unterstützt diese Aussage und auch Ratsfrau Fiß erklärt, dass die
Unabhängigen bei einer zukünftigen Einstellung von Zuschüssen für die Aidshilfe nicht
mitgehen.
Aus dem Ausschuss kommt die Frage, was mit den nicht abgeforderten Geldern aus dem
letzten Jahr passiert sei. Hierzu teilt Herr Peters mit, dass es sich bei den Zuschüssen um
Höchstgrenzen handelt, wenn hier nicht die vollständigen Beträge abgefordert werden, fließt
der Rest in den Haushalt zurück. Im letzten Jahr waren dies 2.200,00 €. Es gab hierzu die
Möglichkeit, Vorschläge zur weiteren Verwendung einzureichen, bei der Verwaltung ist
diesbezüglich jedoch nichts eingegangen.
Ratsherr Taubenheim wünscht sich, dass die Aidshilfe in einer der nächsten Sitzungen über
Ihre Arbeit berichtet.
Ratsfrau Schrader schlägt vor, dass über jeden Zuschussantrag einzeln abgestimmt werden
soll. Die Ausschussvorsitzende Frau Kämpfert sowie alle anderen Ausschussmitglieder sind
ebenfalls dieser Meinung.
Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen die Bezuschussung
der Vereine wie anschließend aufgeführt im Jahr 2023 zu fördern. Die Auszahlungen dürfen
getätigt werden, nachdem die Haushaltssatzung genehmigt und wirksam ist.
- Ev. Kath. Bahnhofsmission 1.000,00 € wie beantragt - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
- Projekt Brückenbau 3.000,00 € wie beantragt - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
- Onkologisches Forum e.V. 5.000,00 € wie beantragt - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
- Auris Hörgeschädigten e.V. 0,00 € - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
- AIDS-Hilfe e.V. 5.300,00 € wie beantragt - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
- Diakonisches Werk e.V. 1.000,00 € wie beantragt - einstimmig mit 8 Ja-Stimmen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
570 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
187,1 kB
|
