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ALLRIS - Auszug

29.08.2023 - 6 Antrag der FDP-Fraktion AN/0147/2...

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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

Ratsherr Espe erörtert die Beschlussvorlage und die Gründe die dafür sprechen Personalausweisgebühren für Wohnungslose zu erlassen.

Frau McDowell erklärt die Situation der Verwaltung. Diese kann hier nicht anders handeln. Grundsätzlich sind in den Regelsätzen für Leistungsempfänger in der Position „Andere Waren und Dienstleistungen“ rechnerisch die Kosten für den Personalausweis enthalten, der mit einer Gebühr in Höhe von 37,00 € einmal in 10 Jahren anfällt. Damit ist der Bedarf für einen Personalausweis gedeckt. Falls die Gebühr nicht angespart wurde, kann hierfür ein Darlehen gewährt werden. Die pauschale Befreiung von Personalausweisgebühren würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bedürftigen führen und ist schon deshalb rechtlich nicht zulässig.

Ratsherr Espe berichtet hierzu als Gegenargument:

In Hamburg wurde Anfang 2021 ein Pilotprojekt gestartet, dass Anfang des Jahres bis Ende 2024 verlängert wurde. Dabei stellt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) Mittel zur Verfügung, von denen für Wohnungslose und Obdachlose vorläufige Personalausweise (10 Euro) mit einer Gültigkeit von drei Monaten sowie Bundespersonalausweise (37 Euro) mit einer Gültigkeit von zehn Jahren bezahlt werden.

Warum ist das in Celle nicht möglich?

Frau McDowell sagt zu, die rechtlichen Möglichkeiten nochmals zu prüfen.

Aus dem Ausschuss kommt der Vorschlag, den Antrag zurückzustellen bis die Verwaltung eine rechtliche Bewertung vorgenommen hat und im nächsten Ausschuss nochmal hierüber zu beraten.

Ratsherr Espe ist hiermit einverstanden, der Antrag wird zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage