07.11.2023 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 07.11.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Änderung der Heranziehungssatzung nach dem SGB XII durch den Landkreis Celle
Herr Siebert informiert die Ausschussmitglieder über die Änderungen bezüglich der Heranziehungssatzung:
Die Heranziehungssatzung in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2022 ist nach Auffassung des Landes nicht rechtskonform. Die aktuelle und bewährte Aufgabenwahrnehmung ist ohne Änderung nicht weiter möglich.
Rechtskonform wird die Heranziehungssatzung durch folgende Änderungen:
- Die Stadt Celle wird aus der Heranziehung für Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe entlassen. Dies betrifft Fälle von Kindern unter 15 Jahre in Haushalten, in denen die Eltern im SGB XII-Bezug sind. Es handelt sich hier um ca. 50 Fälle.
- Der Landkreis übernimmt die Sachbearbeitung der „Kinderfälle“, die Eltern erhalten weiter Leistungen über das Sozialamtes der Stadt Celle.
- Die Stadt Celle erstattet dem Landkreis die Verwaltungskosten
- Die Heranziehung zu den Aufgaben des überörtlichen Trägers bleibt unverändert.
Für die Leistungsbezieher sind diese Änderungen unproblematisch, da sich die Sozialämter von Stadt und Landkreis im selben Gebäude befinden.
