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ALLRIS - Auszug

26.09.2023 - 6 Antrag der FDP-Fraktion AN/0147/2...

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Wortprotokoll

Frau Mrozek berichtet von einem Pilotprojekt in Hamburg, dass obdachlosen Menschen den vorläufigen Personalausweis und den Personalweis kostenfrei ausstellt. Bei diesem Projekt werden die Gebühren allerdings nicht gänzlich erlassen, sondern von der Behörde für Wissenschaft, Forschung Geleichstellung und Bezirke übernommen.

 

 

Weiterhin erklärt Frau Mrotzek, dass Wohnungslose ohne Leistungsbezug eine Befreiung von der Personalausweisgebühr beantragen können. Hierzu ergänzt Herr Brüsewitz, dass dies im Einzelfall vom Bürgerservice geprüft und auch angewandt werde. Grundsätzlich sind die Gebühren für einen Personalausweis im Regelsatz enthalten, wenn Leistungen bezogen werden.

 

Herr Brammer fragt, wer Träger des SGB XII sei und ob etwaige Erstattungsansprüche gegenüber dem Sozialrechtsträger geltend gemacht werden könnten.

 

Anmerkung zum Protokoll: Örtlich zuständiger Träger des SGB XII ist der Landkreis Celle. Über eine Heranziehungssatzung liegt die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Celle.

 

Ein Erstattungsanspruch auf mögliche städtische Aufwendungen für die unentgeltliche Ausstellung von Personalausweisen für Obdachlose besteht dort nicht. Die Kosten für die Ausstellung von Ausweisdokumenten sind als Anteil in den Regelleistungen in abschließender Höhe enthalten. Zusätzliche Leistungen dafür werden weder an die Leistungsbezieher selbst noch im Rahmen von Erstattungsansprüchen an Dritte gewährt. 

 

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Eine Abstimmung über die Beschlussvorlage findet nicht statt, daher wird auch keine Empfehlung durch den Ausschuss ausgesprochen.

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Anlagen zur Vorlage