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ALLRIS - Auszug

12.09.2023 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfer Herr Jörg Martin erklärt, dass das Jahresergebnis 2021 mit 3,8 Mio. € positiv ausfällt. Auch die Erstellung der Unterlagen sieht Herr Martin positiv und führt daher aus, dass nichts gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2021 spricht. Herr Jörg Martin geht weiterhin auf die Gebührenkalkulation und den Sonderposten für den Gebührenausgleich ein. Bei einem positiven Ergebnis ergibt sich ein Aufwand durch die Zuführung zum Sonderposten. Bei einem negativen Ergebnis entsteht durch die Entnahme aus dem Sonderposten ein Ertrag. Weiter führt Herr Martin aus, dass im Jahr 2021 das Klärschlammzwischenlager fertiggestellt wurde, wodurch seitdem weniger Abfahrten notwendig sind und somit weniger Kosten anfallen.

Herr Michael Martin zeigt eine Folie zur Ermittlung der Überschussabführung an den Haushalt der Stadt Celle für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage zur Beschlussvorlage) und erläutert die Berechnung.

 

Herr Trenkenschu führt an, dass für das Jahr 2020 ein Überschussanteil von 1.298.641 € an die Stadt Celle übertragen wurde und für das Jahr 2021 ein Übertrag von 1.709.745 € geplant sei aber gleichzeitig die Gebühr erhöht werden soll und fragt daher, wie sich die Gewinnabführung berechnet. Herr Hanstein zeigt darauf die Folie „Erläuterung zur Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle“ (Anlage 1 und Anlage 2 zum Protokoll) und erklärt anhand dieser die Unterschiede bei der Ergebnisermittlung nach Haushaltsrecht und nach Gebührenrecht. Der Jahresüberschuss ist in der Ergebnisermittlung nach Haushaltsrecht deutlich höher als nach Gebührenrecht. Die Differenz ergibt sich aus den kalkulatorischen Zinsen sowie den kalkulatorischen Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten im Gebührenrecht.

 

Bei Gründung des Eigenbetriebs hat die Stadt Celle das zugehörige Vermögen zu Buchwerten zur Verfügung gestellt und somit keinen Gewinn erzielt. Aus der Bereitstellung des Betriebsvermögens ergibt sich ein Anspruch der Stadt Celle gegenüber dem Eigenbetrieb auf Verzinsung des eingebrachten Kapitals (kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals). Der Ausgleich erfolgt in Form der Überschussabführungen des Eigenbetriebs an die Stadt Celle.

 

Herr Trenkenschu fragt, wie sich die kalkulatorischen Zinsen zusammensetzen. Herr Hanstein führt dazu an, dass es sich um einen nach gesetzlichen Vorgaben ermittelten Mischzinssatz aus Fremd- und Eigenkapitalverzinsung handelt. Die Bemessung der Zinswerte erfolgt über durchschnittliche Indexwerte in einem Betrachtungszeitraum Zeitraum von 30 Jahren und wird fortlaufend jedes Jahr neu ermittelt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a.)  den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,

 

b.)  den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 3.834.151,73 € auf neue Rechnung

      vorzutragen,

 

c.)  einen Anteil des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 1.709.745 € gem. § 12 Abs.4

      EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von

      2.124.406,73 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

 

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wurde vom Betriebsausschuss einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen