12.09.2023 - 6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 12.09.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Martin und Herr Hanstein stellen die Präsentation zur Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2022 (Anlage 4 zum Protokoll) als Grundlage für die dann folgende Gebührenkalkulation vor.
Herr Danner fragt, warum der Anteil der kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) bei der Niederschlagswasserbeseitigung höher als bei der Schmutzwasserbeseitigung ist.
Herr Hanstein erklärt, dass neben den kalkulatorischen Kosten für die Niederschlagswasserkanalisation hier nur Sachkosten für die Unterhaltung und den Betrieb des Kanalnetzes anfallen. Bei der Schmutzwasserbeseitigung fallen zusätzlich zur Unterhaltung und dem
Betrieb des Kanalnetzes Sachkosten für den Betrieb des Klärwerks an, was sich entsprechend auf die Kostenverteilung auswirkt.
Herr Hanstein erläutert die Folie „Verlauf Preisindizes und Gebührensätze“ (Anlage 3 zum Protokoll) und stellt in dem Zusammenhang den Verlauf der wesentlichen Kostenfaktoren
der Betriebskosten dar (Wiederbeschaffungszeitwerte, Tiefbau, Energie, Personal).
Zur tatsächlichen Entwicklung der zukünftigen Entwicklung gibt es verschiedene Erwartungen der Betriebsausschussmitglieder.
Herr Hanstein führt aus, dass die in der Darstellung aufgeführten Indexwerte vom statistischen Bundesamt und somit aus einer vertrauenswürdigen Quelle kommen. Er erwartet, dass die Kosten sich zunächst auf dem aktuell hohen Niveau stabilisieren werden. Die auf diesen Grundlagen ermittelten Gebührensätze werden für ein Jahr festgelegt. Es besteht daher die Gelegenheit, die Kalkulation nach Ablauf eines Jahres anzupassen, sofern die Kostenentwicklung vom erwarteten Verlauf abweicht.
Herr Trenkenschu fragt, da eine Senkung der kalkulatorischen Kosten nicht möglich ist, ob es andere Möglichkeiten gibt, um die Gebühr nicht weiter ansteigen zu lassen.
Herr Martin führt dazu aus, dass es bei den zu beeinflussenden Posten der Personalkosten und Sachkosten (Verbrauchsmitteln, Baustoffe etc.) keinen Spielraum gibt und eine Gebührenerhöhung daher unumgänglich ist.
Durch die Eigenstromerzeugung mit dem BHKW wurde bereits eine Maßnahme zur Einsparung von Kosten umgesetzt, welche sich positiv auf die Gebühr auswirkt.
Herr Hanstein ergänzt, dass in beiden Gebühren negative Vorträge aus Vorjahren vorhanden sind, die es in einem Zeitraum von drei Jahren auszugleichen gilt. Dementsprechend gibt es auch hier keinen Spielraum für eine Reduzierung der Gebühren.
Herr Trenkenschu führt noch an, dass eventuelle Überschüsse, die durch die geplante Erhöhung entstehen, in Zukunft wieder zur Reduzierung der Gebührensätze eingesetzt werden können.
Herr Gobrecht erkundigt sich, ob das vorhandene Defizit in der aktuellen Gebührenplanung voll enthalten ist oder auch eine abgemilderte Variante möglich sei. Herr Hanstein erläutert, dass eine Einberechnung von Überschüssen und Unterdeckungen in die Gebührenkalkulation gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Jahren erforderlich ist. Der Vortrag von Defiziten bewirkt dann eine Belastung der Gebührenkalkulation im Folgejahr.
Anlagen zur Vorlage
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