15.02.2023 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Mi., 15.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
6.1 Parkende Fahrzeuge in der Küsterstr. (TOP 15.2, 12.10.2022)
Die Fachverwaltung habe eine Besichtigung vor Ort durchgeführt und die Erforderlichkeit von Maßnahmen geprüft. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich auch kurzfristig umgesetzt werden können.
6.2 Ausleuchtung der Einmündungsbereiche Alte Dorfstr./ Kalandstr. sowie Alte Dorfstr./ Heinrich-Vieth-Str. mit LED
Die Stadtwerke Celle starten ab 01.03.2023 mit der LED-Umrüstung. Der Ortsteil Altencelle werde voraussichtlich Ende 2023/ Anfang 2024 sukzessive umgerüstet
6.3 Ausleuchtung der Fußgängerüberwege Große Redder (Höhe Linerweg und Wilhelm-Deecke-Straße) mit LED
Die Fußgängerüberwege werden auch in den nächsten Jahren auf LED umgerüstet. Ob diese Umrüstung im Einklang mit der Straßenbeleuchtung geschieht, stehe noch nicht fest.
6.4 Fehlende Straßenlaternen entlang der Straße An der Gertrudenkirche
Die Fachabteilung werde dieses Anliegen über zusätzliche Lichtpunkte inhaltlich prüfen.
6.5 Radwegerneuerung entlang der K 74 durch den LK Celle
Der Landkreis Celle sei für die Radwegerneuerung zuständig. Die Erneuerung sei für dieses Jahr geplant. Zurzeit laufen die Abstimmungen zwischen Landkreis und Verkehrsbehörde in Sachen Bauzeit, Verkehrsführung und Umleitungen. Die Bedenken der Bürger bzgl. Isolation und lange Umwege seien dem Landkreis Celle mitgeteilt worden.
6.6 Radwegerneuerung zwischen Burg – Nienhagen (K 57)
Auch für diese Radwegerneuerung sei der Landkreis Celle zuständig. Hierzu liege zurzeit noch keine Planung vor. Der Radweg sei in schlechtem Zustand und liege zum Teil im Überschwemmungsgebiet. Normkonforme Radwegbreiten seien nur mit großen Bodenbewegungen und dazugehörigem Landerwerb möglich. Dies beinhalte einen großen Zeitaufwand sowie Kostenbedarf.
6.7 Schlechter Zustand Aufgang Naturdenkmal Burgwall und Kenntlichmachung der ehemaligen Gebäude durch gepflanzte Birken
Es handele sich hierbei nicht um Pflegeobjekte des Grünbetriebes der Stadt Celle, da dieses Gelände kein Eigentum der Stadt Celle, sondern Privateigentum ist. Die Verkehrssicherungspflichten liegen damit beim Privateigentümer des Objektes.
Aus dem Ortsrat wird darauf hingewiesen, dass die ursprünglich um den Burgwall platzierten Holzpfosten mit Stacheldraht vermodert seien und der Stacheldraht nun in der Vegetation liege. Zudem sei die Treppe glitschig und vermoost.
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Denkmalbehörde nachzufragen, wer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Zudem möge der Kommunale Ordnungsdienst informiert werden.
Ortsbürgermeister Heindorff werde Kontakt zum Förderverein Historisches Altencelle aufnehmen.
