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ALLRIS - Auszug

26.04.2023 - 5 Nachbesprechung der Anhörung der 13 Ortsräte zu...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Heindorff berichtet von der Beratung der Ortsräte in der gemeinsamen Sitzung.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung vom 14.12.2007 (Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG) - (Vorlage BV/0095/23)

Dem Beschlussvorschlag habe der Ortsrat Altencelle zugestimmt.

 

23. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 26.03.2020 (Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG)

(Vorlage BV/0096/23)

Den Beschlussvorschlag habe der Ortsrat Altencelle abgelehnt.

Die Regelungen hinsichtlich der Verwendung zu Streusalz auf öffentlichen Straßen, privaten Grundstücken und Gehwegen vor Privatgrundstücken müssen überarbeitet werden. Die Verwaltung werde mit einer Salzlauge die öffentlichen Straßen bei Glätte behandeln. Privatleuten hingegen werde der Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen vor ihrem Grundstück bzw. auf ihrem Grundstück untersagt.

Auch werde der Einsatz von Split kritisch gesehen. Nach Aussage der Verwaltung müssten Privatleute den ausgebrachten Split nach der Frostphase wieder zusammenkehren und entweder aufbewahren oder selbst entsorgen. Zudem werde Split als wenig effektiv eingeschätzt, um Glätte zu mindern. Der Vorschlag der Verwaltung sei viel diskutiert worden, es habe jedoch keine einhellige Meinung aller Ortsräte erzielt werden können.

 

 

Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreis Celle

(Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG)

(Vorlage BV/0098/23)

Hinsichtlich der Vorschlagssammlung zur Neuordnung des Nahverkehrsplans könne der Ortsbürgermeister berichten, dass alle Altenceller Anregungen Berücksichtigung gefunden haben und in die Synopse aufgenommen worden seien.

 

Frau Hohmann habe in der Sitzung als Kreistagsabgeordnete informiert, dass der Landkreis auf das Mobilitätskonzept der Stadt warte; dies sollte eigentlich bis März d. J. vorliegen. Speziell sei sie von der im Beschlussvorschlag der o. g. Vorlage genannten Frist „30.09.2023“ überrascht, denn der Kreistag werde am 28.06.2023 den Nahverkehrsplan beschließen, um u. a. Fördermittel zu akquirieren. Um den Widerspruch auszuräumen, berichtete die Verwaltung, dass das Mobilitätskonzept grundsätzlich vorliege und ein ständiger Austausch mit dem Landkreis stattfinde, so dass die für den Nahverkehrsplan relevanten Punkte rechtzeitig miteinfließen werden.

 

Der Ortsrat habe dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das Beratungsergebnis der städtischen Gremien so rechtzeitig vorliege, dass es in die Beschlussfassung des Kreistages am 28.06.2023 mit einfließen könne.

 

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