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ALLRIS - Auszug

08.11.2023 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

6.1 Ampelschaltung Am Silberberg/Lachtehäuser Straße (Kindergarten) TOP 9.1 am 14.06.2023

Die technischen Voraussetzungen an der Ampelschaltung wurden korrigiert und angepasst. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten kam es zu einer zeitlichen Verzögerung der Maßnahme.

 

6.2 Pflege von Seitenstreifen TOP 9.2 am 14.06.2023

Die Regelung für die Pflege der Seitenstreifen ist unterschiedlich geregelt. Für Grünflächen wie Beete und Rasen im unbebauten Bereich ist der Grünbetrieb zuständig. Die Reinigung von Bürgersteigen und Gossen ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

 

6.3 Nadelöhr Lachtebrücke TOP 9.3 am 14.06.2023

Die Lachtebrücke ist seit dem 03.11.2023 wieder zweispurig befahrbar.

 

6.4 Außengelände Feuerwehr Altenhagen TOP 9.4 am 14.06.2023

Die Pflege der Außengelände der Feuerwehren im Stadtgebiet erfolgt auf Zuruf der Abteilung Liegenschaften/FD Immobilienmanagement durch den Grünbetrieb.

 

6.5 Friedhof Altenhagen TOP 9.5 am 14.06.2023

Der Rückschnitt an den Rhododendren auf dem Friedhof in Altenhagen wurde vom Friedhofsbetrieb durchgeführt.

Der starke Rückschnitt erfolgt aus gärtnerischen Gesichtspunkten, damit sich die Rhodendronpflanzen von der Basis her neu aufbauen.

 

6.6 Parksituation an der neuen Kita in Altenhagen TOP 15.5 am 14.06.2023

Das „Elterntaxi“-Schild ist kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO und insofern dort nicht angeordnet, sondern lediglich zur Verdeutlichung der Intention für das Parken anlässlich des Bringens und Holens der Kinder diesen Bereich zu nutzen geduldet. Regelungscharakter haben nur die in diesem Bereich angeordneten Parkplatzbeschilderungen (Höchstparkdauer 15 min.), sodass jedermann diese Plätze auch unabhängig von dem Kindergarten nutzen kann.

 

6.7 Am Feuerwehrhaus/Trinkhorstweg TOP 15.6 am 14.06.2023

Der Austausch der Beschilderung in der Fahrradstraße Am Feuerwehrhaus / Am Reiherpfahl, womit Kraftfahrzeugverkehr nur noch Anliegern vorbehalten ist, wurde hier bereits im Juni angeordnet und zwischenzeitlich auch umgesetzt.

 

Die Anordnung von Anliegerstraßen ist kein geeignetes Mittel für das Unterbinden von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Verkehrsteilnehmer.

 

Für die Straße Trinkhorstweg liegen keine Tatsachen vor, die eine solche Anordnung (Anliegerstraße) erforderlich erscheinen lassen. Wenn es dort scheinbar zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt, müsse die Polizei oder der Landkreis um entsprechende Kontrollen gebeten werden.

 

6.8 Einrichtung eines Parkplatzes mit Fahrradunterstand und Busanbindung Park + Bike + Ride (Anfrage des Ortsrates vom 27.09.2023)

Urlaubs- und krankheitsbedingt kann diese Frage erst bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden.

 

Ortsratsmitglied Maurer stellt die Anfrage des Ortsrates kurz vor und erläutert diese.

 

6.9 Kommunale Wärmeplanung: "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - (Wärmeplanungsgesetz WPG)“, das zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.

I. Welche konkreten Auswirkungen wird dieses Gesetz auf die Stadt Celle haben, und hier insbesondere auf unsere drei Ortsteile Altenhagen,. Bostel und Lachtehausen?

Das Gesetz zur verpflichtenden Erstellung von kommunalen Wärmeplänen betrifft auch die Stadt Celle, da die Stadt Celle bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan erstellten und veröffentlichten muss. Die Stadt Celle hat vorausschauend bereits in der 2. Jahreshälfte 2023 die Planungsleistung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ausgeschrieben und beauftragt. Durch die frühzeitige Sicherung von Personalkapazitäten konnte somit ein wirtschaftliches Angebot für diese Planungsleistung abgerufen werden.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beinhaltet u.a. eine gebäudescharfe Erfassung des bestehenden Wärmebedarfs sowie eine Potentialanalyse zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040.

 

Welche Maßnahmen im Einzelfall für die genannten Stadtteile erarbeitet werden ist gegenwärtig Stand der Untersuchungen und kann erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung adäquat beantwortet werden.

 

 

II. Welche Planungsschritte sind in welchem Zeitfenster geplant?

Die folgenden Arbeitsschritte sind geplant:

1. Halbjahr 2024: Datenerhebung und Erstellung der Bestandsanalyse auf Basis von berechneten Wärmebedarfs- und realen Verbrauchsdaten.

2. Halbjahr 2024: Erarbeitung einer Potentialanalyse zur klimaneutralen Wärmeversorgung unter Berücksichtigung des vorhandenen Potentials an regenerativen Energien wie z.Bsp. Geothermie, Abwärmenutzung aus industrieller Abwärme, Wärmepumpennutzung (in Verbindung mit Photovoltaikanlagen) und Nutzung von Abwärme aus Abwasser.

Frühjahr 2025: Fertigstellung des Berichts sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit 6 Maßnahmen, die innerhalb von den folgenden 5 Jahren umgesetzt werden können.

 

 

III. Wie wird unser Ortsrat in die Planung für unsere Ortsteile eingebunden?

Neben der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde auch ein Beteiligungskonzept beauftragt. Im Rahmen der Erstellung der einzelnen Bausteine der kommunalen Wärmeplanung werden auch die Celler Einwohnerinnen und Einwohner sowie die politischen Vertreter und Vertreterinnen mit eingebunden. Eine mögliche Form der Beteiligung stellt die Vorstellung sowie anschließende Diskussion der Bestands- sowie der Potentialanalyse in den entsprechenden Ortsräten dar.

 

6.10 Quartierskonzept

Ortsratsmitglied Pfützner regt an, bei der kommunalen Wärmeplanung Quartierskonzepte unter Berücksichtigung und Nutzung der vorhandenen Biogasanlagen zu erstellen

 

6.11 Blühhecke Bostel (Tränkeweg)

Nachtrag zum Protokoll:

Von einer Blühhecke hält man an dem vorgeschlagenen Standort Abstand. Es sind dort nur städtische Flächen im Verkehrsgrün vorhanden. Mit einer Blühhecke kommen auch zusätzliche Probleme auf die Fachverwaltung zu, wie z. B. Überwachung der Höhe und Breite im Verkehrsraum bzw. zum Feldrand.

 

6.12 Abgestorbene Bäume in Bostel und Altenhagen

Nachtrag zum Protokoll:

Die abgestorbenen Bäume wurden Mitte November beseitigt.