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ALLRIS - Auszug

01.03.2023 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

a) Defektes Spielgerät auf dem Spielplatz im Schlosspark (TOP 11a v. 16.11.22)

Die Beweglichkeit des Spielgerätes ist bekannt und konstruktionsbedingt und stellt keinen Mangel dar. Die Farbe muss nicht/ wird nicht ausgebessert. Es handelt sich um Robiniengeräte deren Holz ohne Lasur oder Farbe der Witterung standhält. 1x / Woche erfolgt eine Sichtkontrolle, letzte Hauptkontrolle 01.11.22, letzte Funktionskontrolle 26.09.2022.

 

b) Rückschnitt der Hecke „Im Kreise“ / in Höhe der „La Luna-Bar“ (TOP 11e v. 16.11.22)

Die in Rede stehende Hecke befindet sich im Privateigentum. Sofern der Bewuchs in den Verkehrsraum ragt und diesen beeinträchtigt, wird der Eigentümer von den städtischen Straßenkontrolleuren schriftlich zum Rückschnitt aufgefordert.

 

c) Rückschnitt von Bewuchs in den unteren Baumbereichen in der Fritzenwiese, Theo-Wilkens-Str. / Einmündung Nordwall (TOP 11j v. 16.11.22)

Nach Kontrolle vor Ort wurde festgestellt, dass keine Einschränkung (mehr) vorliegt.

 

d) Pflegekonzept von städtischen Grünflächen, hier: Fritzenwiese (TOP 11g v. 16.11.22)

Es gibt ein Pflegekonzept für das Verkehrsgrün. Die Pflege erfolgt 1 2 x pro Jahr

 

e) Verbleib einer Hängelampe am Alten Rathaus (TOP 11h v. 16.11.22)

Die Hängelampe wurde von einem LKW angefahren und beschädigt, sie wird derzeit fachgerecht repariert und anschließend wieder aufgehängt.

 

f) Abbau von Fahrradständern in der Innenstadt (TOP 11i v. 16.11.22(

Bedingt durch eine Vielzahl von Veranstaltungen in der Innenstadt wurden in der Vergangenheit regelmäßig Fahrradständer abgebaut. Insgesamt wurde die Anzahl der Fahrradständer in der Innenstadt in den vergangenen Jahren jedoch erhöht. Weitere Abstellorte werden derzeit geprüft. Die Verwaltung hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Abbau von Fahrradständern zukünftig verhindert wird.

 

g) Durchgängige Anordnung von Tempo 30 im Herzog-Ernst-Ring (TOP 11f v. 16.11.22)

Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Tempo 30-Zone ist im Rahmen der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenverkehrsordnung auf Vorfahrtsstraßen nicht möglich. Streckenbezogene Anordnungen von Tempo 30 setzen, bis auf wenige hier nicht einschlägige Ausnahmen, eine sogenannte qualifizierte Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt, voraus. Dementsprechend ist ein Teil des HER bereits entsprechend geschwindigkeitsbegrenzt. Vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehrhauptwache am bisher nicht weiter eingeschränkten Straßenabschnitt liegt, ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere Einschränkung des Verkehrs in diesem Bereich und damit die verbundene notwendige Ausweitung der Nutzung von Sonderrechten bei Einsatzfahrten zu vermeiden. Der Hinweis über die Missachtung derchstgeschwindigkeiten durch die Verkehrsteilnehmer/innen wurde an den Landkreis und die Polizei weitergegeben, damit von dort aus künftig ggf. Geschwindigkeitsüberwachungen erfolgen.

 

 h) Beschwerden von Anwohnern der „Altenceller Schneede“ in Bezug auf die  

 Nichteinhaltung von Tempo 30 (TOP 10b v. 16.11.22)

Der Hinweis über die Missachtung derchstgeschwindigkeiten durch die Verkehrsteilnehmer/innen wurde erneut an den Landkreis und die Polizei weitergegeben, damit von dort aus künftig ggf. erneut bzw. verstärkt Geschwindigkeitsüberwachungen erfolgen.

 

i) Sachstand Aufstellung der Fitnessgeräte (TOP 18a v. 16.11.22)

Im Bereich des Allerauenparks auf der Allerinsel rechts neben der Theo-Wilkens-Halle sind Geräte („Dip-Bank“, „Kombigerät“ (Klettern, Hangeln…), „Barren“, „Basketballkorb“, „Tischtennisplatte“) aufgestellt worden. Die einzelnen Ortsteile werden darüber hinaus nach und nach versorgt.

 

j) Fällung der Roteichen an der 77er Straße (TOP 11d v. 16.11.22)

Die Verwaltung nimmt die Missbilligung zur Kenntnis. Der Bebauungsplan wurde nicht geändert. Die Fällung der Roteichen in der 77er Straße ist, wie bereits in diversen Stellungnahmen begründet, notwendig gewesen.

 

k) Fußngerüberweg / Zebrastreifen im Bereich Blumlage/Herzog-Ernst-Ring Optimierung der „Anlage“

Die bisherigen Schutzblinker von Durchmesser 200 mm auf dem Fahrbahnteiler werden durch vier LED Schutzblinker im Durchmesser 300 mm ausgetauscht. Die Blinker sollen zukünftig im Wechsel im Sekundentakt aufleuchten. Die vorhandenen innenbeleuchteten Überkopftransparente mit Ausleuchtung des Überweges sind auf volle Funktionsweise zu überprüfen und ggf. gegen LED Technik auszutauschen. Die rechts unten am Überweg fehlenden Verkehrszeichen 350-10 (Fußngerüberweg) sollen ergänzt werden. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer sollen die Auslegermasten blau/weiß beschichtet und die Verkehrszeichen 222 (vorgeschriebene Richtungsvorbeifahrt) vor dem Fahrbahnteiler ebenfalls mit blau/weißen Leitzylindern ergänzt werden.

 

l) Querungshilfe Wehlstraße / Einmündungsbereich Lisa-Korspeter-Straße (TOP 11b v. 16.11.22)

Der Fahrbahnteiler im Einmündungsbereich der Lisa-Korspeter-Straße musste entfernt werden, um die Anfahrbarkeit der Straße für größere Fahrzeuge dauerhaft sicherzustellen. Die innere Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die Querungshilfe soll nun jedoch zukünftig an entsprechender Stelle nach Abschluss der Bauarbeiten wieder errichtet werden.