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ALLRIS - Auszug

16.03.2023 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

a)      WLAN in den Dorfgemeinschaftshäusern (DGH)

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der o. g. Maßnahme nur ein sog. gemanagter WLAN-Anschluss in Frage käme, um Haftungsrisiken zu begegnen. Das sei je nach Lösung mit jährlichen Kosten zwischen 9.000 und 12.000 € verbunden. Nach Auskunft der Fachverwaltung stünde dies in keinem adäquaten Kosten-Nutzen-Verhältnis, so dass diese Maßnahme deswegen nicht umgesetzt wird.

 

b)     gliche Bedarfe für den neu gestalteten Spielplatz am DGH Hustedt, mögliche Bedarfe an Sitzbänken in Hustedt“  

Die Verwaltung informiert, dass es zur o. g. Thematik diverse Anfragen gab, die wie folgt beantwortet werden:

 

1)      Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass aus der Bürgerschaft Vorschläge zur weiteren Bestückung des neu gestalteten Spielplatzes am DGH Hustedt gekommen seien. Insbesondere rden Spielgeräte für Kleinkinder fehlen; hier werde die Fachverwaltung gebeten zu prüfen, ob solche Geräte nachgerüstet werden können.

 

Stellungnahme der Fachverwaltung:

 

Die Neugestaltung des o. g. Spielplatzes ist grds. abgeschlossen; im Jahr 2023 liege der Fokus auf andere Spielplätze, da nur ein begrenztes Budget vorhanden ist.

 

Demnächst werde der Zaun rund um den Spielplatz erneuert; zudem mussten die Fichten gerodet werden (durch Trockenheit waren sie in einem schlechten Zustand); eine Ersatzbepflanzung soll erfolgen (ggf. eine Hecke).

 

 

2)      Weiterhin weist der Ortsbürgermeister darauf hin, dass sich ein Bürger bereiterklärt habe, r die hiesigen Ortsteile Sitzbänke selbst herzustellen. Er bittet um Auskunft, ob dies von der Fachverwaltung befürwortet werde und was ggf. zu beachten sei (DIN-Norm usw.). Ebenso werde um Mitteilung gebeten, ob es dafür ggf. Zuschüsse von der Stadt gebe (z. B. für das Material).

 

Stellungnahme der Fachverwaltung:

 

Die Verwaltung kauft grds. Bänke, die den üblichen Sicherheitsstandards entsprechen, und stellt diese auf. Zuschüsse für privat gebaute Bänke werden nicht gewährt. Grds. könne der Ortsrat solch ein Vorhaben unterstützen und ggf. finanziell unterstützen; die Stadt könne dann überprüfen, ob die Bank den Sicherheitsanforderungen entspricht: die weitere Wartung, Pflege usw. müsse dann der Ortsrat übernehmen.

 

3)      Im Nachgang zur Sitzungsunterbrechung weist der Ortsbürgermeister auf Folgendes hin:

 

Es fehle im Ortsteil Hustedt ein geeigneter Treffpunkt für Jugendliche. Es sei zwar ein Basketballkorb vorhanden, aber die dortige Fläche sei nicht befestigt, so dass ein Spielen dort kaum möglich ist. Ggf. könne dieser Bereich attraktiver hergerichtet werden. Der Ortsrat unterstützt die gemachten Vorschläge. Die Verwaltung werde um Prüfung gebeten, ob und ggf. in welchem Maße diese Vorschläge realisiert werden können. 

 

Stellungnahme der Fachverwaltung:

 

Die Verwaltung könne die o. g. Fläche pflastern (Anm.: dies könnte jedoch zu lauteren Ballprellgeräuschen beim Spielen führen). Dazu könne eine Jugendbank oder eine Tisch-Bank-Kombi hingestellt werden.

 

Der Ortsrat möge dies beraten und wenn dies empfohlen wird, wird die Fachverwaltung prüfen, in welchem Zeitfenster dies realisiert werden kann.

 

Jugendbank:

Jugendbank Alto: Erlau

 

Nach kurzer Aussprache bittet der Ortsrat die Verwaltung, eine gedämmte Pflasterung zu wählen, damit die Geräusche beim Ballspielen möglichst minimiert werden. Weiterhin sollen Jugendbänke aufgestellt werden.

 

 

c)      Verkehrssituation in Scheuen (Ortsdurchfahrt Am Stellhorn - Tausch der Lichtsignalanlage mit dem Fußngerüberweg) 

Die Verwaltung berichtet, dass die o. g. Thematik in der nächsten Sitzung der Verkehrssicherheitskommission (VSK) behandelt werde. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest.

 

d)     Anschaffung von Smiley-Geräten durch die Verwaltung

Die Verwaltung trägt vor, dass 12 Geräte mit Solarbetrieb und Aufzeichnungsfunktion ausgeschrieben worden sind. Die Befestigung erfolge mittels Metallschellen, die fest am Gerät montiert sind. Beim Umhängen des Gerätes werde dieses mitsamt Metallschellen abgenommen und am neuen Standort befestigt. Die Smileys sind für die Montage an Laternenpfählen vorgesehen. Eventuell werden die Geräte schon im März/April d. J. an den städtischen Bauhof geliefert.

 

e)      Übergang Bushaltestelle Hustedt-Bahnhof

Die Verwaltung verweist auf den umfangreichen Sachverhalt in der Sitzung am 23.11.2022 (TOP 14 b). Es wurden diesbezüglich folgende Vorschläge gemacht:

 

1)      Einrichtung einer Bedarfsampel zum Überqueren der Straße mit entsprechender Markierung und Beleuchtung als Fußngerüberweg (evtl. Nutzung des bestehenden Ampelsystems möglich?).

 

2)      Markierung und Beleuchtung eines Zebrastreifens in Verbindung mit einer Geschwindigkeitskontrolle.

 

3)      Klar erkennbare Beschilderung der Bushaltestelle und des Überwegs mit entsprechender Beleuchtung und Hinweisschild für die Autofahrer.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Technisch wäre es sicherlich möglich, eine Fußngeranlage an die Lichtsignalanlage der DB zu koppeln. Gemäß der EFA (Empfehlungen für Fußngerverkehrsanlagen) sind bei den vorhandenen Kfz-Verkehrsstärken (Zählung 2021 DTV: 6.200 Kfz/d mit einen Schwerverkehrsanteil von 600 Fz/d) und mit einem vermutlichen Anteil von < 50 Fußngern in der Spitzenstunde, keine Maßnahmen für Querungsanlagen erforderlich. Dies gilt auch für einen Fußngerüberweg, wie er im zweiten Punkt vorgeschlagen wird. Bei Bedarf könne man die Fußngerzahlen an dieser Stelle im Frühjahr - außerhalb der Ferien - überprüfen. Sicherlich ist es möglich, die vorgeschlagenen baulichen Anlagen einzurichten, nur kann das Land Niedersachsen hierfür nicht als Kostenträger herangezogen werden. Die Verlegung der Haltestelle scheint leider auch nicht möglich, da in Hustedt östlich der L 240 keine rückwärtige Anbindung vorhanden ist. Zum dritten Vorschlag müssten das Unternehmen CeBus bzw. die Stadt Celle selbst Stellung nehmen.

 

Nach kurzer Aussprache legt sich der Ortsrat wie folgt fest:

 

-          Es nutzen nur wenige Kinder diese Bushaltestelle, so dass die Umsetzung der o. g. umfangreichen und kostenintensiven Vorschläge nicht angemessen erscheinen. Die VSK habe in der Vergangenheit auch keinen Handlungsbedarf gesehen. Zudem suggeriere ein Fußngerüberweg eine Sicherheit, die nicht da ist.

 

-          Rund um die Bushaltestelle sei ausreichend Beleuchtung vorhanden, somit besteht hier kein weiterer Bedarf.

 

f)       Straßenseitenwechsel Fahrradweg Richtung Scheuen/Groß-Hehlen

Die Verwaltung verweist auf den umfangreichen Sachverhalt in der Sitzung am 23.11.2022 (TOP 14 c). Es wurden diesbezüglich folgende Vorschläge gemacht:

 

1)      Unterführung für Fahrradfahrer und Fußnger an dieser Stelle.

 

2)      Verlegung der Kreuzungsstelle an einen Punkt an der Straße, an dem die Autos früher erkennbar sind und entsprechende Beschilderung.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Die Querungsstelle des Radverkehrs unter dem zweiten Punkt ist damals vermutlich durch die schwierigen örtlichen Gegebenheiten, wie der Bahntrasse und dem steilen Gelände neben der Fahrbahn, an dieser Stelle angelegt worden. Nach den Unterlagen der Landesbehörde zeige sich der Querungsbereich unfallunauffällig (null Unfälle in den letzten sechs Jahren). Eine Änderung der Radverkehrsführung in diesem Bereich wäre durch die oben genannten örtlichen Gegebenheiten sehr umfangreich, wodurch eine kurzfristige Veränderung der Verkehrsführung hier leider ohne planerischen Aufwand nicht möglich ist. Ein vordringlicher Bedarf werde hier aufgrund der Unfallunauffälligkeit nicht gesehen. Langfristig wird eine Überplanung der Radverkehrsführung in diesem Bereich erforderlich werden. Bei Bedarf könne man hier im Frühjahr die Anzahl der querenden Radfahrer erfassen, um ein Bild über die Nutzungsintensität des Radweges zu erreichen. Gegen die Aufstellung des VZ 138-10 bzw. 138-20 spricht aus fachlicher Sicht nichts und müsste von der Stadt Celle angeordnet werden. Gern könne man die Haltesichtweiten überprüfen lassen, ob hier eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h erforderlich wäre.

 

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VZ 138-20 | StVO-Verkehrsschild Radverkehr (links)

VZ 138-10

VZ 138-20

 

Nach kurzer Aussprache bittet der Ortsrat, folgende Maßnahmen vorzunehmen:

 

-          Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werde gebeten, in dem o. g. Bereich die Anzahl der querenden Radfahrer zu erfassen, um ein Bild über die Nutzungsintensität des Radweges zu erreichen. Diese Erfassung solle jedoch im Sommer erfolgen, da dann auch viele Ausflügler usw. mit dem Rad unterwegs sind.

 

-          Die städtische Fachverwaltung werde gebeten, die Aufstellung des VZ 138-10 bzw. 138-20 anzuordnen und die Schilder zeitnah aufzustellen.

 

-          Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werde gebeten, in dem o. g. Bereich die Haltesichtweiten zu überprüfen möglichst mit dem Ziel, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zu realisieren.